Politik

Neu – das strenge Corona-Besuchsverbot in Wohnungen

Mit den Lockdown-Lockerungen kommen auch neue Regelungen, wer wen treffen darf – und wann. Für private Besuche wurden neue Regelungen definiert.

Heute Redaktion
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Die Polizei kontrolliert ab 20 Uhr die Ausgangssperren strikt.
Die Polizei kontrolliert ab 20 Uhr die Ausgangssperren strikt.
Mirjam Reither / picturedesk.com

Seit Montag gelten Lockerungen nach dem harten Lockdown in Österreich. Der Handel und körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen, auch die Schulen nehmen wieder den Präsenzunterricht auf. Weiterhin geschlossen bleiben Gastronomie, Hotels und Indoor-Freizeitstätten. Zudem gibt es striktere Einreiseregeln und Grenzkontrollen, um insbesondere die Verbreitung der Corona-Mutationen aus dem Ausland noch stärker einzubremsen.

Im harten Lockdown der letzten Wochen gab es strikte Ausgangsbeschränkungen, unter denen es nur wenige Gründe gab, das Haus zu verlassen. Diese gelten seit Montag nur mehr von 20 bis 6 Uhr, doch es kamen neue Ausnahmen hinzu. Hier die Gründe, das Haus während der Ausgangssperre zu verlassen >>

90 Euro Geldstrafe

Nach wie vor bleib die Beschränkung der privaten Kontakte aufrecht. Es sind lediglich Treffen von maximal zwei Haushalten (Obergrenze: 4 Personen) gestattet. Partys sind somit weiter untersagt - wie ernst dies genommen wird, zeigen die angehobenen Strafen. Wird etwa die Maskenpflicht missachtet, wird künftig eine 90 Euro Geldstrafe (statt bisher 25 Euro) verhängt. (Mehr zu den Strafen hier >>)

Konkret heißt das, dass man Besuch vor 20 Uhr heimschicken muss, weil sich dieser bis zu dieser Uhrzeit wieder in den eigenen vier Wänden befinden muss.

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    Mike Wolf
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