Politik

Diese 15-Minuten-Regel kommt für Lokale und Events

Jeder, der sich künftig länger als 15 Minuten in einem Gastronomiebetrieb aufhält, muss dort seine Kontaktdaten angeben.

Leo Stempfl
Teilen
Wer länger als 15 Minuten in einem Lokal bleibt, muss sich registrieren.
Wer länger als 15 Minuten in einem Lokal bleibt, muss sich registrieren.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Künftig soll vorgeschrieben werden können, dass sich Personen beim Besuch von Gastronomie, Hotellerie, Sportstätten, Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen registrieren müssen. Der dazu notwendige Abänderungsantrag betreffend des Epidemiegesetzes soll am Freitag im Nationalrat beschlossen werden und liegt "Heute" vor.

Diese seien notwendig, um die Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Neben dem Namen sollen zusätzlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Aufenthaltsdauer und der genaue Aufenthaltsort innerhalb des Betriebes angegeben werden. Die Datenerhebung wird bei Veranstaltungen auch mittels QR-Code erfolgen können.

Viertel-Stunde-Regel

Anwendung findet diese Pflicht, sobald man sich länger als 15 Minuten in einer der genannten Einrichtungen aufhält. Ausgenommen sind nur der Privatbereich, Versammlungen, der Handel sowie Orte der Religionsausübung. Auch Take-away bleibt weiter möglich.

Auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde müssen die angegeben Daten übermittelt werden. Längstens bis 30. Juni soll diese Verpflichtung bestehen, beziehungsweise "solange dies aufgrund der COVID-19-Pandemie unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist", wie sich im Antrag liest. Die angegeben Daten müssen daraufhin 28 Tage lang aufbewahrt werden und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

"Weit gelinderes Mittel"

In der Begründung des Abänderungsantrages ist davon die Rede, dass die Ermächtigung für ein effizientes Contact-Tracing geschaffen werden soll. Diese sei ein "im Vergleich zu Betriebsschließungen weit gelinderes Mittel".

Bei einer bloßen Abholung von Speisen ist die Verweildauer zu kurz, um einen epidemiologisch relevanten Sachverhalt zu schaffen, heißt es weiter. Ein Infektionsrisiko wäre dort nicht gegeben. 

1/63
Gehe zur Galerie
    <strong>25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko.</strong> Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. <a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251">Die Details &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033229" href="https://www.heute.at/s/jetzt-droht-beliebtem-lebensmittel-das-bittere-aus-120033229"></a>
    25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko. Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Die Details >>>
    EXPA / APA / picturedesk.com