Coronavirus

Neue Corona-Strafe für die Ausgangssperre

Wer sich nicht an die Corona-Regeln hält, muss Strafe zahlen. Je nach Vergehen können bis zu 3.600 Euro fällig werden.

Teilen
Neuer Strafenkatalog ist fertig.
Neuer Strafenkatalog ist fertig.
apa/picturedesk

Die Bundesregierung kündigte am Samstag einen zweiten Lockdown an, der bereits seit Dienstag in Kraft ist. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gelten derzeit Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen und Häuser in dieser Zeit nicht verlassen dürfen. Auch eine Reihe weiterer Maßnahmen wurde für diesen Monat beschlossen. (Mehr dazu hier >>) Mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz gehen auch neue Strafen einher.

Bei einer Nicht-Einhaltung der neuen Corona-Regeln ist ab sofort mit folgenden Strafen zu rechnen:

Fehlender Abstand und MNS

Wird der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten oder kein vorgesehener Mund-Nasen-Schutz getragen, so beträgt die Höhe der Strafe:

(1) per Verordnung für Organstrafmandate (also Bestrafung mit Barzahlung)

➤ 50 Euro für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem Meter.

➤ 25 Euro für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

(2) und per Strafverfügung

➤ 100 Euro für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem Meter, wobei die Maximalstrafe laut Bund sogar bis zu 500 Euro betragen kann.

➤50 Euro für die Verletzung der MNS-Pflicht, wobei sich auch hier die Maximalstrafe laut Bund auf bis zu 500 Euro belaufen kann. 

Taxis & Fahrgemeinschaften

Die Regelung des Mindestabstandes kommt auch bei Fahrgemeinschaften zum Tragen. Sofern mehrere Menschen in Fahrgemeinschaften, Taxis und dergleichen unterwegs sind, werden auch hier bei Nicht-Einhalten der Maßnahmen, wie beispielsweise drei Personen in einer Sitzreihe anstatt zwei, Strafen verhängt. Wer sich hier nicht an die Regeln hält,  zahlt 100 Euro.

150 Euro zahlst du...

➤für die mangelnde Mitwirkung bei Auskünften und Untersuchungen (nach Epidemiegesetz 1950).

➤ wenn du eine Absonderungsanordnung (nach Epidemiegesetz 1950) missachtest.

➤ wenn du die freiwillige Heimquarantäne nach einer Einreise aus dem Ausland brichst (nach Epidemiegesetz 1950)

➤ wenn du dich nicht an die nächtliche Ausgangssperre (gültig zwischen 20.00 und 06.00 Uhr) hältst.

Strafen für Veranstaltungen

Bei einer Nicht-Einhaltung der Maßnahmen im Gastgewerbe werden über Inhaber von Betriebsstätten Strafen von 360 Euro (bis 3.600 Euro) verhängt, sofern beispielsweise die höchstzulässige Personenanzahl in einer Betriebsstätte des Gastgewerbes überschritten wird.

Verletzen Veranstalter die während des Lockdowns gültigen Gesetze, so werden 300 Euro-Beträge verhängt, wobei es auch hier bis zu , 1.450 Euro an Strafe sein können - abhängig von der Anzahl der Teilnehmer.

Jugendliche milder gestraft

Für Jugendliche werden die Beträge der Strafen wie auch bisher etwas milder ausfallen. Jene betragen die Hälfte der "normalen" Strafen verhängt. Demnach zahlen Jugendliche für die Nicht-Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter ein Strafbetrag von 50 Euro oder für eine fehlende Maske 25 Euro. Wird die nächtliche Ausgangssperre (20.00 bis 06.00 Uhr) verletzt, so werden 75 Euro an Strafe fällig.

1/62
Gehe zur Galerie
    <strong>24.04.2024: 365-€-Jahreskarte: Finanzstadtrat macht Preisansage.</strong> Wiens Öffi-Stadtrat Peter Hanke (SP) gibt in <em>"Heute"</em> ein Versprechen ab: Die Jahreskarte der Wiener Linien wird auch 2025 um 365 Euro zu haben sein. <a data-li-document-ref="120032997" href="https://www.heute.at/s/365-jahreskarte-finanzstadtrat-macht-preisansage-120032997">Das ganze Interview &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120032711" href="https://www.heute.at/s/dieser-milliardaer-brachte-rene-benko-zu-fall-120032711"></a>
    24.04.2024: 365-€-Jahreskarte: Finanzstadtrat macht Preisansage. Wiens Öffi-Stadtrat Peter Hanke (SP) gibt in "Heute" ein Versprechen ab: Die Jahreskarte der Wiener Linien wird auch 2025 um 365 Euro zu haben sein. Das ganze Interview >>>
    Denise Auer