Coronavirus

Neue Covid-Verordnung bringt überraschende Lockerungen

Am Montag wird die dritte Novelle der aktuellen CoV-Verordnung im Hauptausschuss des Nationalrats behandelt. Sie sieht punktuelle Erleichterungen vor.

Michael Rauhofer-Redl
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In Pflegeheimen wird es bald mehr Besuche geben. Symbolbild.
In Pflegeheimen wird es bald mehr Besuche geben. Symbolbild.
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Es wird die dritte Novelle der mittlerweile vierten CoV-Schutzmaßnahmenverordnung sein, die am Montag im Hauptausschuss des österreichischen Nationalrats behandelt werden wird. Dort soll dann ein breites Einvernehmen über die Änderungen hergestellt werden. Diese sehen auch Lockerungen in einigen Bereichen vor. Betroffen sind unter anderem die Besuchsregeln in Kranken- und Kuranstalten sowie die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests, die etwa als Zutritts- oder Ausreisetest fungieren sollen. 

Denn im Gegensatz zu Antigenschnelltests sollen PCR-Tests künftig 72 Stunden, und damit 24 Stunden länger als bisher, als Eintrittsberechtigung (etwa zum Friseur) und Austrittsgenehmigung (aus Gebieten mit hoher Inzidenz) gültig sein und anerkannt werden. Bei den weniger aussagekräftigen Antigentests bleibt die Gültigkeitsdauer auf 48 Stunden begrenzt. Berufsgruppenteste bleiben unberührt und müssen auch künftig einmal pro Woche durchgeführt werden. 

Diese Änderungen kommen

Gelockert werden soll in Kranken- und Kuranstalten sowie Gesundheitsorten. Konkret sollen Besuchsregeln angepasst werden. Künftig ist ein Besucher pro Tag zugelassen, allerdings ausschließlich in Verbindung mit einem verpflichtenden Test. Ausgenommen sind Notfälle, kritische Lebensereignisse und Entbindungen. Neu geregelt ist auch, dass Besuche durch Richter zur Bestellung von Erwachsenvertreter grundsätzlich nicht unter die allgemeine Besuchsbeschränkung fallen. Außerdem gelten zukünftig ein Absonderungsbescheid und ein Genesungsnachweis als Alternative zu einem aktuell durchgeführten Test. 

Sogenannte neutralisierende Antikörpertests werden nur noch drei Monate Gültigkeit besitzen, anstatt wie bisher sechs Monate. Grund dafür sind laut Gesundheitsministerium "neue medizinische Erkenntnisse". Bei Personen, die eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben, wird die Immunität nach wie vor für sechs Monate angenommen und anerkannt. 

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