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Neue Erotik-Abzocke prellt Österreicher

Heute Redaktion
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Vorsicht vor der neuen Telefonsex-Abzocke!
Vorsicht vor der neuen Telefonsex-Abzocke!
Bild: Fotolia.com

Eine neue Betrugswelle rollt auf Österreich zu: Kriminelle verlangen mit Tricks Geld für nie geleistete Telefonsex-Dienste. So kann man sich schützen.

Verunsicherte Konsumenten gibt es derzeit vor allem in Tirol, berichtet die Arbeiterkammer. In einem Fall werden von einem Oberländer mittels mehrerer Rechnungen insgesamt 360 Euro für nicht näher bezeichnetes "Telefonsexservice" gefordert. Die Konsumentenschützer raten dringend, keine Zahlungen zu leisten!

Bereits seit Jahren sind die Experten der Arbeiterkammer mit den Maschen rund um angebliche Telefonsexdienstleistungen vertraut. Dieses Mal sind es mit der Post zugesandte Zahlungsaufforderungen eines angeblich in Tschechien ansässigen Unternehmen namens "Belladot", mit denen ahnungslosen Konsumenten das Geld aus der Tasche gezogen werden soll.

So funktioniert die Abzocke

Unter einem Vorwand werden die späteren Opfer bereits im Vorfeld angerufen. Im konkreten Fall meldete sich ein unbekannter Anrufer und fragte nach, warum ein eingeschriebener Brief, der schon länger hinterlegt sei, noch nie abgeholt wurde. Der Angerufene wusste nichts von einem Brief und gab seine korrekte Postadresse an, um etwaige "Zustellfehler" auszuschließen.

Zwei Monate nach diesem Telefonat folgte ein Forderungsschreiben für nicht näher bezeichnetes "Telefonsexservice". Bezahlt werden sollte innerhalb von acht Tagen per Überweisung auf ein tschechisches Bankkonto oder per Bargeldsendung in einem eingeschriebenen Brief an ein tschechisches Postfach. Grundsätzlich gilt: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen, solange nicht klar ist, dass Sie einen rechtskräftigen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben. Einmal geleistete Zahlungen sind praktisch verloren.

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Die Tipps der Arbeiterkammer

Seien Sie skeptisch, wenn Sie am Telefon nach Ihren persönlichen Daten – z. B. der Wohnanschrift – gefragt werden. Geben Sie sie nicht bekannt, sondern fragen Sie Ihrerseits den Anrufer wer er ist und warum er Ihre Anschrift wissen will. Im Zweifel beenden Sie das Telefongespräch.

Teilen Sie dem Anrufer mit, dass Sie keine weiteren Anrufe wünschen und dass Sie sich bei nochmaligem Anruf an die Behörden wenden werden. Rufen Sie eine Ihnen unbekannte Nummer grundsätzlich nicht zurück! Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion.

Generell ist verstärkt zur Vorsicht bei der Bekanntgabe von Daten zu raten. Geben Sie z. B. Telefonnummern etwa in Webformularen im Internet nur dann bekannt, wenn dies unbedingt notwendig ist und sich wirklich nicht vermeiden lässt.

Für Fragen und rechtliche Auskünfte stehen die Konsumentenschützer der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 DW 1818 zur Verfügung. (red)