Wien

Hammer-Strafe bis zu 5.000 Euro für Gewalttäter

Gegen wen künftig ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, muss zum Präventionsgespräch. Sonst wird es teuer für Gewalttäter.

Rene Findenig
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Von der Polizei weggewiesene Gefährder müssen nun zum Präventionsgespräch.
Von der Polizei weggewiesene Gefährder müssen nun zum Präventionsgespräch.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Ab 1. September 2021 startet in allen Bundesländern die Umsetzung der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zur verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung, "Heute" berichtete. Wer ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausfasst, muss dabei künftig zum sechsstündigen Präventionsgespräch. In Wien übernimmt dies der Verein "Neustart", Betroffene haben ab der Wegweisung fünf Tage Zeit, sich dort zu melden und 14 Tage, um das Gespräch zu beginnen.

In Wien wird die Präventionsarbeit vom Verein "Neustart" übernommen.
In Wien wird die Präventionsarbeit vom Verein "Neustart" übernommen.
Polizei

Nun ist auch klar, was den Gewalttätern droht, wenn sie das Gespräch verweigern. "Falls keine Kontaktaufnahme erfolgt, begeht der Gefährder eine Verwaltungsübertretung", heißt es von der Landespolizeidirektion Wien. Der Strafrahmen reicht dabei bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall gar bist zu 5.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

"Darüber hinaus kann der Gefährder unter Androhung der zwangsweisen Vorführung von der Sicherheitsbehörde vorgeladen werden", so die Polizei. In Anbetracht der steigenden Zahlen häuslicher Gewalt bedeute diese Kooperation mit "Neustart" einen "Meilenstein im Sinne des Opferschutzes", so Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins "Neustart" in Wien: "Wir sind optimistisch, dass die intensive Auseinandersetzung mit den Tätern in der Gewaltprävention auch die Situation der Opfer verbessert."

Ziel der Gewaltprävention sei es, dort anzusetzen, wo die Ursachen für Gewalt liegen und diese im Sinne einer opferschutzorientierten Täterarbeit festzustellen und eine Änderung des zukünftigen Verhaltens des Gefährders zu bewirken. "Gewaltschutz ist ein dynamischer Prozess mit einer stetigen Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen gefährdeter Personen vor häuslicher Gewalt", so die Landespolizeidirektion Wien.