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Gefährder müssen nun zum sechsstündigen Gespräch

Plan gegen Gewalt: Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen ins sechsstündige Präventionsgespräch.

Rene Findenig
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Gewalttäter und Gefährder müssen künftig zum Präventionsgespräch.
Gewalttäter und Gefährder müssen künftig zum Präventionsgespräch.
EJW / Westend61 / picturedesk.com

Nun geht man neue Wege im Gewaltschutz in der Steiermark: Durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wird ab 1. September eine verpflichtende Beratung für Personen, die eine Wegweisung erhalten haben, eingeführt. "Es ist wichtig, dass man auch auf die Täter schaut und dass man sich auch um sie kümmert, denn Täterarbeit dient dem Schutz der Opfer", sagt dazu Soziallandesrätin Doris Kampus. Die neue Maßnahme wurde am Mittwoch bekannt gegeben.

"Das Erlernen eines neuen Verhaltens"

Der Plan sieht so aus: Wurde für eine Person ein Betretungs- und Annäherungsverbots angeordnet, muss dieser Gefährder oder dieser Gefährderin verpflichtend zur Gewaltpräventionsberatung antreten. Direkt nach der Anordnung haben die Betroffenen fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren. Die Beratung im Ausmaß von sechs Stunden ist dann innerhalb von 14 Tagen zu absolvieren.

Worum es im Gespräch geht? "Die Beratung beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, eine psychosoziale Unterstützung oder das Erlernen eines neuen Verhaltens, um in Zukunft mit Konflikten gewaltfrei umzugehen. Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt. Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat", heißt es von der Polizei.

"Künftige Gewalttaten verhindern"

Gleichzeitig sollen die Polizeikräfte aufgestockt werden, damit es "beinahe auf jeder Dienststelle in der Steiermark" einen Ansprechpartner für Gewaltschutzprävention gibt, heißt es. "Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist eine wichtige Maßnahme, die durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten verhindern kann", sagte Innenminister Karl Nehammer bereits Mitte August im Hinblick auf die künftigen Kooperationen mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern.