Politik

Wo Maskenpflicht nicht mehr gilt und neue Reisewarnung

Die Bundesregierung hat weitere Lockerungen präsentiert. Die Maskenpflicht in der Gastronomie fällt. Auch für Veranstaltungen gibt es Neuigkeiten.

Stefanie Riegler
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Bundeskanzler Kurz präsentierte am Mittwoch neue Lockerungen.
Bundeskanzler Kurz präsentierte am Mittwoch neue Lockerungen.
picturedesk.com

Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentierten am Mittwoch bei einer Pressekonferenz weitere Lockerungen. So fällt, wie im Vorfeld bereits berichtet, die Maskenpflicht für Kellner in der Gastronomie ab 1. Juli. Das sei für das Personal eine "deutliche Arbeitserleichterung".

Sport ohne Abstand erlaubt

Werner Kogler nahm zum Sportbereich Stellung und erklärte, dass ab 1. Juli für Mannschaftssportarten im Freien und indoor wieder alles möglich ist. Der Mindestabstand gilt hier nicht. Er verwies dabei aber auf andere Maßnahmen, wie etwa das Führen von Anwesenheitslisten. Ab September sind wieder Zuschauer in Stadien erlaubt.

Die Situation in Österreich ist stabil, die Ansteckungen seien weiterhin niedrig. In anderen Ländern sieht dies aber noch anders aus. Aufgrund des Virus-Ausbruchs in einem Schlachthof in Deutschland wurde für die Region Nordrhein-Westfahlen eine partielle Reisewarnung (Stufe 5) ausgesprochen. "Vor allem unser Nachbarland hat gezeigt, wie schnell es zu einer weiteren dramatischen Situation kommen kann", so Kurz.

"Virus ist nicht auf Sommerurlaub"

Gleichzeitig forderte die Regierung dazu auf, weiterhin wachsam zu bleiben. "Das Virus ist nicht auf Sommerurlaub", erklärte Werner Kogler. Weiters meinte der Kanzler: "Die Maske bitte nicht wegwerfen, wir werden sie noch brauchen." Mehr Eigenverantwortung bedeutet mehr Verantwortung. Der Sommer müsse laut Kogler mit "Hausverstand" angegangen werden.

Auch soll es ab Herbst weitere Lockerungen bei Veranstaltungen geben. Indoor gilt eine Grenze bis 5.000 Personen, Outdoor bis 10.000, jedoch mit gekennzeichneten Sitzplätzen. Diese Regeln sind für den Kultur- und Sportbereich gedacht und betreffen etwa Konzerte und Fußballspiele.

Keine Sperrstunde bei geschlossenen Veranstaltungen

In der Gastronomie dürfen Betriebe nun schon ab 5 Uhr früh öffnen. Für geschlossene Veranstaltungen (Hochzeiten, private Events, Geburtstagsfeiern) fällt die Sperrstunde. Ministerin Köstinger verweist hier auf Eigenverantwortung und die Einhaltung der Hygieneregeln.

Mit den Lockerungen einhergehend soll es auch einen Beschluss im Bereich "Containment" und "Contact Tracing" geben – dabei geht es um eine Strategie für eine möglichst schnelle und effiziente Eindämmung bei auftretenden Erkrankungs-Clustern. Sebastian Kurz erklärte, dass dafür 390 Millionen investiert werden, um mehr Tests zu ermöglichen. 

Für die Nachtgastronomie heißt es weiter warten. Wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober mitteilte, gab es am Vortag ein Gespräch mit Vertretern der Branche. Der Thekenausschank in einer kleinen Bar ist beispielsweise ab 1. Juli wieder möglich. Für große Clubs und Discotheken werden noch Öffnungsszenarien erörtert. 

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