Politik

Neue Mindestsicherung wird für Mittwoch erwartet

Heute Redaktion
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Kanzler Kurz (VP), Vizekanzler Strache (FP) und Gesundheitsministerin Hartinger-Klein (FP) bei der Präsentation der geplanten Sozialversicherungsreform.
Kanzler Kurz (VP), Vizekanzler Strache (FP) und Gesundheitsministerin Hartinger-Klein (FP) bei der Präsentation der geplanten Sozialversicherungsreform.
Bild: Sabine Hertel

Die lange angekündigte Reform der Mindestsicherung dürfte am Mittwoch im Ministerrat eingebracht werden. Noch ist aber unklar, ob das Gesetz halten wird.

Die von der türkis-blauen Regierung schon lange geplante Reform der Mindestsicherung dürfte am Mittwoch im Ministerrat eingebracht werden. Das erfuhr die APA am Montag aus Regierungskreisen. Noch sei man allerdings in "allerletzten" Gesprächen, berichtet die APA.

Weitreichende Kürzungen für Ausländer erwartet

Der genaue Inhalt der Reform wurde bislang noch nicht öffentlich gemacht, es wird aber aufgrund der Ankündigungen der Regierungsparteien mit empfindlichen Kürzungen der Sozialhilfe bei Ausländern zu rechnen seien.

So sollen Personen, die nur über schlechte Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen oder welche über keinen Pflichtschulabschluss verfügen, in Zukunft 300 Euro von der Mindestsicherung gestrichen werden. Wichtig: Diese Kürzungen zielen zwar indirekt auf Personen mit ausländischen Wurzeln ab, finden aber auf Inländer genauso Anwendung. Das bedeutet, dass auch österreichischen Mindestsicherungsbeziehern künftig Kürzungen drohen werden, sofern diese über keine ausreichenden Deutsch- oder Englischkenntnisse oder keinen Pflichtschulabschluss verfügen sollten.

Regierungspläne könnten gegen geltendes Recht verstoßen

Fraglich ist allerdings, ob diese kolportierten Pläne zur Abänderung der Mindestsicherung rechtlich Bestand haben werden. Denn: Die von türkis-blau angestrebte Reform könnte sowohl Europarecht, wie auch dem österreichischen Verfassungsrecht widersprechen. Besonders klares Indiz in diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Tatsache, dass der europäische Gerichtshof bereits früher einzelne Mindestsicherungsmodelle der Länder für rechtswidrig erklärt hatte. Insbesondere die Ablehnung des oberösterreichischen Modells sollte der Regierung in diesem Zusammenhang als Warnung dienen, schließlich ist dieses Modell auch das Vorbild für die geplante neue, bundesweit einheitliche, Mindestsicherung gewesen.

Die Verfassungsjuristen der Regierung aber deshalb im Moment noch mit Hochdruck an einer Formulierung der Gesetzesreform, welche sich sowohl mit EU- wie auch mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbaren lasse. (red)

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