Politik

Neue Regeln beachten: Das gilt für Sie seit 1. Juli

Von Lärm im Schanigarten, über Neues beim Führerschein, Handy am Steuer oder Vollverschleierung - das Gesetz-Halbjahres-Update!

Heute Redaktion
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Im Gastgarten darf es wieder etwas lauter zugehen.
Im Gastgarten darf es wieder etwas lauter zugehen.
Bild: Fotolia

Große Freude hat die Wiener Gastronomie mit der am vergangenen Donnerstag im Parlament verabschiedeten Gewerbeordnung. Anrainer müssen sich jedoch damit abfinden, dass Beschwerden weniger Konsequenzen haben.

Ermessensspielraum für Lärm vor Lokalen

Derzeit können Wirte noch für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal verantwortlich gemacht werden. Gibt es Anzeigen von Anrainern, haben die Behörden in der Regel die Sperrstunde herabgesetzt. Das wird sich nun ändern. Künftig haben Kontrolleure einen Ermessensspielraum.

Sachverständige dürfen die Gesamtsituation beurteilen, dann gibt es eine Entscheidung. Die Änderung ist auch im Hinblick auf das generelle Rauchverbot 2018 richtungsweisend. Denn es wird erwartet, dass mit Inkrafttreten deutlich mehr Gäste vor einem Lokal rauchen werden.

Führerschein: 3 Jahre Probezeit

Die Probezeit für Führerschein-Neulinge ist seit 1. Juli um ein Jahr auf drei Jahre angehoben. Das Handyverbot am Steuer wurde als neues Delikt eingeführt.

Im Katalog der Führerscheindelikte werden gleich mehrere schwere Verkehrsvergehen aufgeführt. So stehen unter anderem Vorrangverletzung, Geisterfahren, Fahrerflucht, Überfahren des Rotlichts oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen auf der Liste.

Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz

Ab 1. Juli ist aber nicht nur die längere Probezeit für Führerschein-Neulinge neu, sondern auch ein Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG). In Österreich ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen nämlich nicht ausdrücklich geregelt.

Vollverschleierungsverbot

Das Vollverschleierungsverbot hat hauptsächlich Symbolkraft. Wer Burka oder Nikab im öffentlichen Raum trägt, muss seit 1. Juli bis zu 150 Euro Strafe zahlen.

Koranverteil-Aktionen

Salafisten dürfen im öffentlichen Raum keine Korane mehr verteilen. Mit mehr und intensiveren Kontrollen wird versucht werden, diesen PR-Aktionen im öffentlichen Raum Einhalt zu gebieten.

Integrationsvereinbarung

Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten, zum Beispiel der Türkei, sollen strenger kontrolliert werden. Sprachkenntnisse werden genauer überprüft. Strafbestimmungen werden verschärft, Verstöße gegen die Integrationsvereinbarung höher bestraft.

Beschäftigungsbonus

Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass für neu eingestellte Arbeitnehmer, die bereits in Österreich tätig waren, bis zu drei Jahre die halben Lohnnebenkosten entfallen. Für den Beschäftigungsbonus werden zwei Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge seit 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH einzubringen. (Red)