Coronavirus

Neue Regeln – das ändert sich für Kindergarten-Personal

Das Personal in den Kindergärten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland braucht ab Montag entweder die Impfung oder einen Testnachweis.

Heute Redaktion
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Kinder im Kindergarten (Symbolbild)
Kinder im Kindergarten (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Am Montag startet in Wien, Niederösterreich und Burgenland wieder die Schule. Hierbei gelten strenge Corona-Regeln. Ebenfalls ab Montag gibt es in den Kindergärten neue Regeln für das Personal.

Andere Bundesländer ziehen eine Woche später nach

In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland müssen Kindergärtner und Kindergärtnerinnen entweder geimpft sein oder einen gültigen CoV-Test vorweisen können. Eine entsprechende Regelung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Novelle zur Öffnungsverordnung erlassen.

In den restlichen Bundesländern tritt die Regelung eine Woche später in Kraft. Ab 1. Oktober muss vom ungeimpften Kindergartenpersonal außerdem einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorgelegt werden. Bis dorthin reichen auch drei Antigen-Tests pro Woche. "Das oberste Ziel in dieser Phase der Pandemie muss es sein sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen für unsere Kinder offen bleiben können", erklärte Mückstein in einer Aussendung.

Externe Personen brauchen 3G-Nachweis und Maske

Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen "3-G"-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen.

Schulen starten mit "Sicherheitsphase"

An den Schulen beginnt das Schuljahr mit einer "Sicherheitsphase": In dieser müssen alle Lehrerinnen und Lehrer dreimal wöchentlich testen (bei ungeimpften muss ein Test pro Woche ein PCR-Test sein). Anschließend gilt die Testpflicht für geimpfte Pädagogen nicht mehr.

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