Am Montag startet in Wien, Niederösterreich und Burgenland wieder die Schule. Hierbei gelten strenge Corona-Regeln. Ebenfalls ab Montag gibt es in den Kindergärten neue Regeln für das Personal.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland müssen Kindergärtner und Kindergärtnerinnen entweder geimpft sein oder einen gültigen CoV-Test vorweisen können. Eine entsprechende Regelung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Novelle zur Öffnungsverordnung erlassen.
In den restlichen Bundesländern tritt die Regelung eine Woche später in Kraft. Ab 1. Oktober muss vom ungeimpften Kindergartenpersonal außerdem einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorgelegt werden. Bis dorthin reichen auch drei Antigen-Tests pro Woche. "Das oberste Ziel in dieser Phase der Pandemie muss es sein sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen für unsere Kinder offen bleiben können", erklärte Mückstein in einer Aussendung.
Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen "3-G"-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen.
An den Schulen beginnt das Schuljahr mit einer "Sicherheitsphase": In dieser müssen alle Lehrerinnen und Lehrer dreimal wöchentlich testen (bei ungeimpften muss ein Test pro Woche ein PCR-Test sein). Anschließend gilt die Testpflicht für geimpfte Pädagogen nicht mehr.