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Neue Regeln: Das ändert sich bei den Wahlkarten

Heute Redaktion
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Seit der Bundespräsidentenwahl hat sich bei den Wahlkarten einiges geändert.
Seit der Bundespräsidentenwahl hat sich bei den Wahlkarten einiges geändert.
Bild: picturedesk.com

Seit der Bundespräsidentenwahl hat es einige Änderungen bei der Briefwahl gegeben. "Heute" klärt auf, wann und wie Sie mit Wahlkarte wählen können.

Die 7,7 Millionen Stimmzettel sind fertig gedruckt, jetzt können die Wahlkarten für die Nationalratswahl am 15. Oktober versendet werden. Eine Wahlkarte brauchen alle Österreicher, die ihre Stimme nicht am 15. Oktober in ihrem Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben können.

Bei der Wahlkarten- sowie der Briefwahl hat es seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Bundespräsidentenwahl im vergangenen Jahr einige Änderungen gegeben.

Wahlkarte am Wahltag

Briefwähler können ihre ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte am Wahlsonntag erstmals in jedem Wahllokal Österreichs selbst abgeben bzw. von einem "Boten" abgeben lassen. Früher war das nur im eigenen Stimmbezirk bzw. bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde möglich.

Dafür ist dies vor dem 15. Oktober nur noch in Statutarstädten (die ja selbst Bezirke sind) bzw. bei den Bezirkswahlbehörden möglich.

Wahlkarten-Kuverts in zwei Farben

Je nach Art der Briefwahl gibt es dafür zwei verschiedene Kuverts, ein beigefarbenes und ein blaues. Das beige Kuvert kommt zum Einsatz, wenn die Wahlkarte in einem fremden Wahlkreis aufgegeben wird, das blaue für den eigenen Wahlkreis.

Damit weiß die Wahlbehörde, ob sie die Stimme mitzählen oder in einen anderen Wahlkreis schicken muss. Das ist bei Nationalratswahlen wichtig, da dort auch auf Ebene der Regionalwahlkreise Mandate vergeben werden.

Der Unterschied zwischen Wahlkarte und Briefwahl

Den Unterschied zwischen Wahlkarte und Briefwahl macht die Unterschrift: Sobald auf der Wahlkarte außen die eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist, gilt sie als Briefwahl.

Die Briefwahl erfolgt ohne Wahlbehörde - der Stimmzettel wird ausgefüllt, in das beige Kuvert gesteckt und auf der Wahlkarte unterschrieben. Anschließend schickt man das gesamte "Paket" an die Wahlbehörde.

Briefkästen extra am Samstag geleert

Für die Briefwahl hat man heuer länger Zeit. Die Briefwahlstimme muss bis Sonntag um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein, damit sie mitgezählt wird. Die Postkästen werden dafür bundesweit ausnahmsweise auch am Samstagsvormittag geleert und die Wahlkarten zeitgerecht zugestellt. Bei der vergangenen Nationalratswahl 2013 wurde dies nur in Wien und Graz so gemacht.

Wie man an die Wahlkarte kommt

Um an eine Wahlkarte zu kommen, muss man sie beantragen. Am einfachsten geht das über die Homepage der Wohngemeinde bzw. über "help.gv.at", aber auch mit der Karte in den Foldern, die demnächst an jeden Haushalt geschickt werden. Auch per Brief, Fax und persönlich kann man eine Wahlkarte beim Gemeindeamt, in dessen Wählerevidenz man steht, anfordern. Nur per Telefon geht das nicht.

Identitätsnachweis

Um die Wahlkarte zu bekommen, braucht es einen Identitätsnachweis, damit Missbrauch ausgeschlossen ist. Bei einem persönlichen Antrag direkt im Gemeindeamt muss man sich dort ausweisen. Bei einem Online-Antrag kann man den Nachweis durch die digitale Signatur oder per Handysignatur erbringen.

Ohne Nachweis beim Antrag wird die Wahlkarte eingeschrieben zugeschickt und muss, falls man vom Briefträger nicht angetroffen wird, von der Post abgeholt werden.

Beantragt werden können Wahlkarten schriftlich noch bis Mittwoch, den 11. Oktober, oder bis Freitag, den 13. Oktober, um 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe (allenfalls auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist.

Auszählung bis Donnerstag

Ausgezählt wird von allen Wahlkarten nur ein geringer Teil bereits am Sonntag - nämlich jene, die im eigenen Regionalwahlkreis abgegeben wurden. Der Rest wird in zwei Etappen ausgewertet: die "klassische" Briefwahl und die im eigenen Wahlkreis abgegebenen Wahlkartenstimmen am Montag - und am Donnerstag jene Wahlkarten- und (heuer erstmals auch) Briefwahlstimmen, die am Sonntag in fremden Wahlkreisen gelandet sind.

Das geschieht erst so spät, weil die Wahlkarten zwischen den 39 Wahlkreisen hin- und hergeschickt werden müssen. Denn jede Stimme muss einem Bewerber aus jenem Regionalwahlkreis zugutekommen, in dem der Wähler lebt.

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