Gleich bleibt: Bisher musste jeder, der einen zwölf Wochen halten Hund hat, diesen bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich anmelden. Verpflichtend ist nach wie vor auch der Sachkundenachweis und eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht.
Neu ist ab September allerdings, dass Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen.
Außerdem kann die Gemeinde vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.