Politik

Neue Nationalräte werden am Donnerstag angelobt

Der Bundespräsident hat die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats am Donnerstag, dem 9. November um 10.00 Uhr einberufen.

Heute Redaktion
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(v.l.) Sebastian Kurz (ÖVP), Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gernot Blümel (ÖVP) sowie Norbert Nemeth (FPÖ), Herbert Kickl (FPÖ), Heinz Christian Strache (FPÖ) im Rahmen der ersten Runde von Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ am Mittwoch, 25. Oktober 2017, in Wien.
(v.l.) Sebastian Kurz (ÖVP), Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gernot Blümel (ÖVP) sowie Norbert Nemeth (FPÖ), Herbert Kickl (FPÖ), Heinz Christian Strache (FPÖ) im Rahmen der ersten Runde von Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ am Mittwoch, 25. Oktober 2017, in Wien.
Bild: picturedesk.com/APA

Damit beginnt auch gleichzeitig die ordentliche Tagung 2017/2018 der neuen Gesetzgebungsperiode.

Geleitet wird am Beginn die Sitzung von Nationalratspräsidentin Doris Bures, eröffnet mit der österreichischen Bundeshymne. Der genaue Ablauf der Sitzung wurde von der Präsidiale des "alten" Nationalrats festgelegt.

Im neu gewählten Nationalrat sind nur mehr fünf Parteien vertreten. Die Grünen haben die 4%-Hürde bei der Nationalratswahl am 15. Oktober verpasst, als neue Fraktion wird die Liste Pilz in den Nationalrat einziehen.

Die ÖVP wird demnach mit 62 Mandaten, die SPÖ mit 52, die FPÖ mit 51, die NEOS mit 10 und die Liste Pilz mit 8 Mandaten vertreten sein.

Wahl der drei Präsidenten

Im Anschluss an die Angelobung der Abgeordneten ist traditioneller Weise die Wahl des neuen Nationalratspräsidiums vorgesehen. Steht der neue Nationalratspräsident bzw. die neue Nationalratspräsidentin fest, wird die scheidende Präsidentin eine Abschiedsrede halten und den Vorsitz an ihren Nachfolger an der Parlamentsspitze übergeben. Nach dessen Antrittsrede werden der/die Zweite/r bzw. Dritte/r PräsidentIn gewählt, damit verknüpft gibt es eine Debatte im Plenum. Auf Sonderaktivitäten wie eine Dringliche Anfrage oder eine Kurze Debatte soll verzichtet werden.

+++ Der Regierungspakt im Wortlaut ++

In §5 der Geschäftsordnung des Nationalrats ist lediglich festgehalten, dass "der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten" wählt. Es ist jedoch Usus, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten bzw. die Präsidentin stellt, die StellvertreterInnen aus den Reihen der zweitstärksten und drittstärksten Fraktion gewählt werden. Dazu werden die Fraktionen Wahlvorschläge vorlegen. Die Wahl ist geheim und erfolgt mittels Stimmzettel. Gewählt ist jeweils, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Es steht dabei jedem und jeder Abgeordneten frei, die Stimme auch jemandem zu geben, dessen Name sich nicht auf den Fraktionsvorschlägen findet.

Danach folgen die Wahlen der Schriftführer und OrdnerInnen sowie des Hauptausschusses, des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immunitätsausschusses, des Budgetausschusses sowie des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des §9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948. Diese ständigen Ausschüsse werden sich zunächst aus 21 Mitgliedern im Verhältnis (ÖVP 7, SPÖ 6, FPÖ 6, NEOS 1 und PILZ 1) zusammensetzen und mit Ausnahme des Ständigen gemeinsamen Ausschusses gemäß Finanz-Verfassungsgesetz noch am selben Tag konstituieren. Die restlichen Fachausschüsse werden in einer der nächsten Sitzungen festgelegt.

Das plant die Koalition

Bessere Bildung, sichere Zukunft:

- Mit einer "Bildungspflicht" sollen Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen erreicht werden.

- Eine zentrale, digitale "Bürgerplattform" soll eingerichtet werden, auf der das "digitale Angebot für Serviceleistungen des Staates" gebündelt wird.

- Breitband und Mobilfunk sollen vor allem im ländlichen Bereich ausgebaut werden.

- Statt der Billigstbieter soll der Bestbieter zu Wort kommen, gemeint sind wohl mehr lokale, einheimische Unternehmen.

- "Ansiedelung nachgelagerter Stellen des Bundes in strukturschwachen Regionen". Die Übersiedlung des Umweltbundesamtes hatte zuletzt für viel Kritik gesorgt.

"Schlanker Staat und starke Gesellschaft":

Kernpunkte:

- "Aktive Gestaltung des österreichischen EU-Vorsitzes". Betrifft das zweite Halbjahr 2018.

- "Bekenntnis zur Weiterentwicklung der EU vor dem Hintergrund des subsidiären Prinzips". Heißt vereinfacht: Mehr Entscheidungen sollen von EU-Ebene auf nationale Ebene zurückverlagert werden.

- "Klares Bekenntnis zu einer aktiven Neutralitätspolitik Österreichs".

- "Stärkung direkt demokratischer Mitbestimmung". Bedeutet wohl mehr Volksabstimmungen.

- Gesetze bekommen eine "Ablauffrist", also eine Art Verfallsdatum.

- Die Sozialpartnerschaft soll "modernisiert" werden, bedeutet wohl auch eine Reduktion der Zahl der Versicherungsträger.

"Klare Ordnung, sichere Heimat":

- Eine Strafrechtsreform soll kommen. Die Mindeststrafen für Gewalt- und Sexualverbrechen sollen erhöht werden.

- Die Polizei soll besser ausgerüstet werden.

- Der politische Islam soll gestoppt werden.

- "Grenzraumsicherung in Österreich so lange die Schengen-Außengrenze nicht gesichert ist, um illegale Migration zu stoppen".

- Bekenntnis zum Bundesheer .

"Echte Fairness, neue Gerechtigkeit":

- Sozialleistungen (Mindestsicherung, Kinderbetreuuung) soll nur bekommen, wer mindestens fünf Jahre legal in Österreich ist.

- Österreichweit einheitliche Mindestsicherung. Diese freilich ist Ländersache und Wien legt sich quer. Vorbild (inklusive Deckelung) sind hier NÖ und OÖ.

-Verschlankung von Sozialversicherung, mehr Effizienz im Gesundheitsbereich. Details gibt es hier nicht.

Starke Wirtschaft, erfolgreiches Land:

- Die Steuer- und Abgabenquote soll auf 40 Prozent sinken.

- Die Verwaltung soll entbürokratisiert werden, wörtlich ist die Rede von Beseitigung von "Schikanen".

- Erwähnt wird eine "Bioökonomie-Strategie". Ziele: "Reduktion der Importabhängigkeit Österreichs im Energiebereich". "Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase sowie den Einsatz fossiler Ressourcen reduzieren".

(red)