Politik

Neue Reise-Regeln: Nur Booster schützt vor Quarantäne

Ab Samstag gelten neue Regeln für die Einreise. Kommt man aus bestimmten Ländern, muss man geboostert sein, um nicht in Quarantäne zu müssen

Leo Stempfl
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Am Wiener Flughafen wird jeder ankommende Passagier auf seinen Grünen Pass kontrolliert.
Am Wiener Flughafen wird jeder ankommende Passagier auf seinen Grünen Pass kontrolliert.
Leserreporter

Nur zwei Stunden vor Beginn des Heiligabend-Tags gab es ein Weihnachtsgeschenk der ganz besonderen Art: Eine neue Corona-Verordnung, besser gesagt die 11. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021. Die darin getroffenen, neuen Maßnahmen gelten bereits ab Samstag, dem 25. Dezember (also heute). Wer in den Winterferien verreist ist, muss sich bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern auf zusätzliche Querelen einstellen.

Im Grunde bringt die Novelle endlich Verschärfungen für Personen, die aus Ländern einreisen wollen, in denen die Omikron-Variante bereits seit längerem wütet. Zu diesen Virusvariantengebieten zählen ab Samstag neben zehn Staaten im südlichen Afrika auch Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen.

Booster als Vorteil

Um eine Quarantäne zu umgehen, muss man zwingend dreifach geimpft sein und einen PCR-Test machen. Wer nur einen PCR-Test vorweisen kann, muss mindestens fünf Tage in Quarantäne. Die Einreise ist darüber hinaus nur Europäern (EWR-Staatsbürgern) erlaubt.

Für die Einreise aus allen anderen Ländern gilt: Als Geboosteter kann man sich frei bewegen, doppelt-geimpfte brauchen einen PCR-Test. Alle anderen müssen fünf Tage in Quarantäne, können sich dann raustesten.

Außerdem gibt es bekanntlich einen neuen Impfstoff, "Novavax" wird deswegen in die Liste der anerkannten Vakzine aufgenommen. Weniger spektakulär ist die Änderung, dass man fortan den "Familiennamen" und nicht mehr den "Nachnamen" angeben muss.

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    Verschiedene Fluggesellschaften begründeten die Ausfälle vor allem mit Krankmeldungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
    Verschiedene Fluggesellschaften begründeten die Ausfälle vor allem mit Krankmeldungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
    YUKI IWAMURA / AFP / picturedesk.com

    Verschärfungen ab 27. Dezember

    Nur eine Stunde davor wurden auch die neuen Verschärfungen in Blei gegossen. Ab 27. Dezember wird es wieder eine Sperrstunde von 22 Uhr in der Gastronomie geben, das gilt auch an Silvester und auch für Geimpfte. An Feiern dürfen maximal 25 Personen mit 2G-Nachweis teilnehmen, Ungeimpfte dürfen sich nur an Silvester zu zehnt treffen, ansonsten verbleiben sie im Lockdown.

    Kurios: Während um 22 Uhr in der Gastronomie Schluss sein muss, dürfen indoor bis zu 2.000 Personen an Events teilnehmen. Das aber nur, wenn alle geboostert und getestet sind sowie einen fixen Sitzplatz zugewiesen bekommen. Bis 500 Personen reicht ein 2G-Nachweis mit fixen Sitzplätzen, bis 1.000 Teilnehmer braucht es zusätzlich einen PCR-Test.