Kärnten

Neue Skihütten-Regelung samt Ausnahme sorgt für Ärger

Politik, Länder und Wirtschaft ringen um die Regelungen für den Wintersport in dieser Corona-Saison. Dabei gibt es auch eine skurrile Ausnahme.

Roman Palman
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Solch einen Ansturm wollen die Kärntner Politiker verhindern. Archivbild
Solch einen Ansturm wollen die Kärntner Politiker verhindern. Archivbild
Revierfoto / Action Press / picturedesk.com

Die Regierung hat am Montag den Entwurf zur neuen Corona-Verordnung präsentiert. Zwar dürfen die Skigebiete am 24. Dezember aufsperren, dabei gelten aber strikte Sicherheitsmaßnahmen. So sollte es laut Bundesregierung verpflichtend werden, während der Beförderung und im Zugangsbereich zu den Liften und Gondeln eine FFP2-Maske zu tragen.

"Das ist eine Zumutung. In der Wiener U-Bahn ist jeder Fetzen erlaubt, aber bei uns in den Kabinen muss eine hochwertige medizinische Maske getragen werden", reagierte daraufhin der Sprecher der Salzburger Seilbahnen, Erich Egger, verärgert. Wie der ORF am Mittwochfrüh berichtet, wollen die Seilbahnen-Vertreter verschiedenster Bundesländer nun rechtlich gegen die Verordnung vorgehen.

So solle in Kärnten eine FFP2-Maske nur bei Fahrten in geschlossenen Gondeln, Seilbahnen und Sesselliften mit Haube und den überdachten Wartebereichen getragen werden müssen. Laut Manuel Kapeller-Hopfgartner, dem Sprecher der Kärntner Seilbahnbetreiber, reicht in allen anderen Sessellifte oder auf Schleppliften ein normaler Mund-Nasenschutz oder ein Schlauchschal aus. Aus Vorarlberg wird in Richtung Wien argumentiert, dass eine (FFP2-)Maske nur in Gondeln und den Liftgebäuden notwendig wäre.

Skihütten an Pisten zu, an Straßen offen

Bei den Kärntner Skihütten-Betreibern sorgt derweil nicht eine Bundesvorschrift für Unmut, sondern eine des Landes. Generell gilt in der Gastronomie, dass zwischen 6 und 19 Uhr Gerichte und nicht-alkoholische Getränke als Take Away angeboten werden dürfen. Kärnten hat nun das Abholen von Speisen und Getränken von Skihütten verboten – zumindest solange diese an einer Skipiste liegen. Liegt der Betrieb an einer Straße und ist mit dem Auto erreichbar, darf fleißig bestellt werden.

Der Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) verteidigt diese Regelung gegenüber dem ORF: "Wir wollen keine Bilder mit hunderten Menschen auf einem Fleck, vielleicht viele ohne Maske. Das ist das, was den heimischen Tourismus in schwere Schieflage bringen würde." Auch er appelliert an die Wintersportler und Wirte, die Regelungen einzuhalten, da sonst eine neuerliche Schließung durch die Bundesregierung verordnet würde.

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