Politik

Streit um FFP2-Masken verzögert Skigebiet-Öffnung

Die derzeitige Diskussion über die Tragepflicht von FFP2-Masken dürfte in einigen Skigebieten zu einer Verzögerung des Saisonstarts führen.

Heute Redaktion
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Der Saisonstart am 24. Dezember wackelt.
Der Saisonstart am 24. Dezember wackelt.
picturedesk.com

Ab 26. Dezember wird in Österreich erneut ein harter Lockdown verhängt. Skigebiete dürfen jedoch am 24. Dezember öffnen, auch wenn Gastronomie und Hotellerie geschlossen bleiben. Skifahren als Tagesausflug mit jeweiligen Regelungen soll also möglich sein.

Die Öffnung der Skigebiete ist allerdings Ländersache. Laut Sportminister Werner Kogler werden die Kapazitäten von Seilbahnen und Sesselliften beschränkt, außerdem wird das Tragen von FFP-2-Masken im Liftbereich und in den Gondeln vorgeschrieben, "Heute" berichtete. Die Skihütten bleiben zu.

Saisonstart am 24. Dezember wackelt

Die Regelung zur FFP2-Maskenpflicht sorgte für viele Diskussionen. Viele Skigebiete forderten, dass auch normaler Mund-Nasen-Schutz zulässig sein sollte. "Deshalb wackelt der 24. Dezember für den Beginn des Betriebs wirklich", erklärte der Sprecher der Salzburger Seilbahnen, Erich Egger, am Montag. Auch gebe es noch keine genaue Verordnung dazu.

"Wir haben keine schriftlichen Unterlagen, sondern nur Entwürfe zur Verordnung und wissen daher noch immer nicht, ob in dieser die Tragepflicht von FFP2-Masken noch drinnen ist." Für die Liftbetreiber macht das in der Vorbereitung aber einen erheblichen Unterschied.

Seilbahnbetreiber brauchen Präventationskonzept

Wie das Gesundheitsministerium gegenüber der APA betonte, sei der Entwurf der Verordnung in einer Aussendung veröffentlicht worden. "Seilbahnen öffnen am 24.12.2020 auch für Hobbysportler/innen unter den folgenden Voraussetzungen: Abstandspflicht und MNS-Pflicht, maximal 50-prozentige Auslastung von Gondeln und abdeckbaren Sesseln, außer die Benutzer/innen leben im gemeinsamen Haushalt. Darüber hinaus ist während der Beförderung und im Zugangsbereich eine FFP2-Maske oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen", heißt es darin.

Der Wunsch aus den westlichen Bundesländern, die FFP2-Tragepflicht aus der Verordnung zu nehmen, fand im Entwurf dazu keine Berücksichtigung. Außerdem müssen alle Seilbahnbetreiber ein Präventionskonzept vorlegen.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com