Private Solaranlagen und Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Bis Ende 2025 wurden in Deutschland 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Doch nun plant die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Änderung, die viele Besitzer treffen könnte.
Die Behörde arbeitet an einem sogenannten Grundpreisaufschlag für Prosumer - also Haushalte, die Strom selbst erzeugen und teilweise ins Netz einspeisen. Ab 2029 sollen die neuen Regeln gelten.
Nach Angaben von inside-digital.de begründet die BNetzA den Schritt mit einer "ausgewogeneren Beteiligung an den Netzkosten". Prosumer beziehen weniger Strom und zahlen daher auch weniger Netzgebühren - während die Infrastrukturkosten gleich bleiben. Diese müssten sonst von Bürgern ohne Solaranlage getragen werden.
Gute Nachrichten gibt es für Besitzer von Steckersolargeräten: Balkonkraftwerke sind von der neuen Regelung ausgenommen. Die BNetzA sieht im Grundpreisaufschlag keinen Negativanreiz für Eigenverbraucher.
Die neue Regelung ist noch nicht final. Die Bundesnetzagentur konsultiert derzeit ihren Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Die endgültige Festlegung soll bis Ende 2026 erfolgen und ab 2029 in Kraft treten.