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Neue Staatsbürgerschaft ist in Begutachtung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Das Innenministerium hat nun jene Verordnung in Begutachtung geschickt, die den künftigen neuen Staatsbürgerschaftstest regelt. Die Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts wurden Anfang Juli im Nationalrat und diese Woche im Bundesrat beschlossen und sollen im August in Kraft treten. Ab November sollen dann die neuen Prüfungsregeln gelten.

regelt. Die Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts wurden Anfang Juli im Nationalrat und diese Woche im Bundesrat beschlossen und sollen im August in Kraft treten. Ab November sollen dann die neuen Prüfungsregeln gelten.

Dabei soll weniger Augenmerk auf historisches Wissen als bisher gelegt werden, vielmehr war es Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) wichtig, demokratische Werte und Regeln für das Zusammenleben in Österreich abzutesten. Die entsprechenden Prüfungsfragen haben Experten ausgearbeitet, sie liegen seit dem Frühling vor. Auch die Lernunterlagen wurden bereits präsentiert. Nun wird mit der Verordnung die Basis für ihren Einsatz geschaffen.

"Ziel der neuen Staatsbürgerschafsprüfung ist, nicht mehr nur rein historisches Faktenwissen abzufragen, sondern ein besseres Verständnis für die Geschichte und Gegenwart und für rechtliche Werte und Prinzipien zu bilden", heißt es denn auch in den Erläuterungen zur Verordnung. Künftig gibt es wie schon früher 18 Fragen zu beantworten, die sich zu je sechs auf drei Prüfungsgebiete aufteilen: Nummer eins heißt "Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und die sich daraus ableitenden Grundprinzipien" - Themenbereiche sind etwa "Menschenwürde", Rechtsstaat und Demokratie, Gewaltenteilung, Föderalismus oder "Österreich als Mitglied der Europäischen Union". Eine Beispielfrage lautet: "Was sind die wichtigsten Grundlagen der Rechtsordnung in Österreich?"

Alle Fragen im Multiple-Choice-Verfahren  

Nummer zwei prüft "Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs" von den "frühen Siedlern" bis zum "Aufbruch nach Europa" ab; Beispielfrage hier wäre etwa "Wer wurde nach dem Anschluss von Österreich an Hitler-Deutschland verfolgt?" Nummer drei ist vom jeweiligen Bundesland per Landesverordnung festzulegen. Alle Fragen sind im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten, wobei es auch die Möglichkeit mehrerer richtiger Antworten geben wird.

Informationen zum Staatsbürgerschaftstest sind auch unter zu finden - dort gibt es auch einen Übungstest, der allerdings noch auf der alten Rechtslage und damit auf den alten Fragen beruht.