Erneute Wende im Fall um "Elmo", jenen American Staffordshire, der Anfang Oktober in Naarn in Oberösterreich (Bez. Perg) eine Joggerin (60) attackiert und getötet haben soll.
Wie berichtet wurde ja gegen die Hundehalterin, eine 37-Jährige, vom Bürgermeister von Naarn wenige Tage nach der Attacke ein Hundehalteverbot ausgesprochen. Die Züchterin will nun gegen dieses Verbot vorgehen, wie ihr Anwalt nun sagte. Es geht dabei nicht um das Verbot an sich, sondern darum, dass es landesweit gelten soll.
Und auch, dass die Frau vor dem Ausspruch des Verbots nicht das Recht zur Gegenäußerung bekommen habe, kritisiert der Anwalt nun. Wie die OÖN nun allerdings berichten, gilt das Verbot ohnehin lediglich für Hunde der Rasse American Staffordshire. Alle anderen Tiere dürfte die frühere Züchterin demnach auch weiterhin besitzen. Der Anwalt der Frau kritisiert auch eine "Vorverurteilung", weil der Bescheid ausgestellt wurde, obwohl die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung ja noch laufen.
Anfang Oktober tötete Kampfhund Elmo auf einem Feldweg eine Joggerin aus der Siedlung gleich daneben. Die Halterin (37) wurde selbst verletzt, musste wochenlang im Spital behandelt werden. Die Tragödie löste eine hitzige Debatte über Hundehaltung in Oberösterreich aus. Die Politik will nun die Gesetze verschärfen, gegen die Halterin ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Der Naarner Bürgermeister kann der Beschwerde des Juristen nun nachgeben oder der Fall geht an den Landesverwaltungsgerichtshof. Der Orts-Chef betont jedenfalls, er habe den Bescheid "in enger Absprache mit den Landes-Juristen" erlassen.
Wie berichtet attackierte "Elmo" am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn in OÖ eine Joggerin auf einem Feldweg. Der Hund hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb. Zwei weitere Hunde waren bei dem Angriff ebenso in der Nähe, ob sie auch zugebissen haben müssen jetzt DNA-Tests zeigen. Eine Obduktion des Hundes ergab kürzlich, dass das Tier nicht an Tollwut oder einer anderen Krankheit litt, also völlig gesund war.
Gegen die Hundehalterin wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Frau, der es laut ihrem Anwalt noch immer psychisch schlecht geht, wurde bei den Angriff selbst verletzt, musste ins Krankenhaus. Sie dementiert, dass der Hund ein Training zum "Scharfmachen" bekommen hat. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.