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Neue Vorschriften für Kfz-"Pickerl" kommen

Ab 20. Mai 2018 gibt es für viele Kfz und Anhänger keine Nachfrist für die "Pickerl-Überprüfung" mehr.

Heute Redaktion
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Credit: ÖAMTC
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Bild: zVg

Neuerungen bei bestimmten Fristen treten mit 20. Mai in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die "Pickerlüberprüfung" dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist "nach hinten" mehr.

Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann, zusätzlich verkürzt: Einerseits gilt der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat nicht mehr, andererseits kann der dreimonatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat nur zum Teil genutzt werden.

Betroffene Fahrzeugklassen im Überblick

M1 (PKW) – wenn als Taxi, Rettung oder Krankentransport genutzt (Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein - Feld A4: 25, 62, 64, 74)

M2 und M3 (Autobus)

Auslandsfahrten sollten immer nur mit einem gültigen "Pickerl" (vor Beginn der Toleranzfrist) unternommen werden, da die nach österreichischem Recht geltende Toleranzfrist in anderen Staaten oft nicht anerkannt wird.

N1 bis N3 (Klein-LKW bis Sattelzug)

O3 und O4 (Anhänger) - über 3,5t

T5 (Traktoren) - über 40 km/h

C5 (Gleisketten-Traktoren) - über 40 km/h

Für privat genutzte Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h reicht der Toleranzzeitraum wie bisher von einem Monat vor dem Prüfmonat und bis vier Monate danach.

Was für alle Fahrzeuge gilt

Neu für alle ist, dass Fahrzeuge bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden dürfen. Der letzte Tag muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung unverzüglich aufheben.

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(red)

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