Politik

Neue Wahlkarten können wieder beantragt werden

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Wer eine alte Wahlkarte für den Stichwahltermin vom 2. Oktober zuhause hat, kann diese wegwerfen. Sie ist beim neuen Wahltermin am 4. Dezember ungültig. Ab sofort können neue beantragt werden.

Das Stichwort "Wahlkarten" ist fast schon symbolisch für die vielen stehen.

Alte Wahlkarten vernichten

Ab sofort können also neue Wahlkarten für den verschobenen Stichwahl-Termin am 4. Dezember beantragt werden. Wer schon für den Termin im Oktober, der wegen einem verschoben wurde, eine Wahlkarte erhalten hat, kann diese vernichten. Sie ist ungültig.

Wer also am 4. Dezember nicht die Möglichkeit hat, persönlich in seinem zugewiesenen Wahllokal zu erscheinen, muss eine Wahlkarte beantragen. Dies kann wie immer bei der Gemeinde - persönlich, per Brief, Fax, E-Mail oder Internetformular - geschehen.

Wohnsitzwechsel

Achten Sie darauf, dass Sie auch eine Wahlkarte brauchen, wenn Sie in letzter Zeit ihren Hauptwohnsitz gewechselt haben. Vergessen Sie nicht, den Grund ihrer Abwesenheit anzugeben: Ortsabwesenheit, Gehbehinderung oder Bettlägerigkeit. Menschen die ans Bett gefesselt sind, können auch eine "fliegende Wahlbehörde" anfordern.

Bis zum 30. November können Wahlkarten schriftlich, bis zum 2. Dezember mündlich beantragt werden.