Wirtschaft

Neuen Geldbonus kriegst du nur unter Auflagen

Der Nationalrat hat eine erweiterte Stromkostenbremse für Haushalte mit mehr als drei Personen beschlossen. So profitierst du davon.

Österreich darf sich über einen neuen Geldbonus freuen.
Österreich darf sich über einen neuen Geldbonus freuen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com (Symbolbild)

Im Zuge einer Sondersitzung auf Verlangen der SPÖ trat der Nationalrat erstmals nach Wiederbezug im neu sanierten Parlamentsgebäude zusammen. Zu Beginn stand eine fristgesetzte Novelle von ÖVP und Grünen zum Stromkostenzuschussgesetz auf der Tagesordnung, die bisher lediglich redaktionelle Anpassungen enthielt.

Die Koalitionsparteien brachten in der Sitzung dazu einen Abänderungsantrag ein, mit dem unter anderem größere Haushalte bei der sogenannten Strompreis- bzw. Stromkostenbremse, die bereits seit 1. Dezember 2022 in Kraft ist, berücksichtigt werden sollen. In der Fassung dieses Abänderungsantrags beschlossen die Abgeordneten die Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz mit Mehrheit.

Laut Umweltministerin Leonore Gewessler und Sigrid Maurer (Grüne) wird es konkret für Haushalte mit mehr als drei Personen einen "Stromkostenergänzungszuschuss" von 105 Euro jährlich pro zusätzlich gemeldeter Person geben. 700.000 Mehrpersonenhaushalte würden nun auch von den Leistungen zur Kostendämpfung in den Stromrechnungen erfasst, so Staatssekretär Florian Tursky, über die Hälfte davon automatisch. Bis Mitte 2023 werde man das Modell noch sozial treffsicherer ausgestalten, kündigte er an.

"Nicht im Stich lassen"

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ging im Plenum näher auf die ebenfalls in der Novelle vorgesehene Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbebetrieben ein und folgerte: "Wir lassen die Bäuerinnen und Bauern, die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nicht im Stich". Die Regierung unterstütze die Menschen im Land "schnell und unbürokratisch". August Wöginger (ÖVP) erklärte, dass für den privaten Stromverbrauch etwa bei Bauernhöfen und Gasthäusern, bei denen es neben der gewerblichen Nutzung auch einen Wohnhaushalt gebe, nunmehr ebenso die Stromkostenbremse wirksam werden soll.

Der Kritik der Opposition an der Vorgehensweise mit dem spät vorliegenden Abänderungsantrag hielt Wöginger entgegen, dass durch die heutige Sondersitzung rascherer Handlungsbedarf notwendig geworden sei, als - wie geplant - die Materie nächste Woche in der regulären Nationalratssitzung einzubringen. Dementsprechend blieb ein Antrag der SPÖ und NEOS auf Rückverweisung der Novelle an den Ausschuss bei der Abstimmung in der Minderheit. Ebenfalls keine Mehrheit erhielt ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ, der eine konkretere Ausgestaltung der Zuschusszahlungen zum Ziel hatte.

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    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    zVg

    Belastung der Haushalte reduzieren

    Die Zielsetzung des Gesetzes zur Stromkostenbremse ist laut Vorlage der Koalitionsparteien weiterhin, die Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung zu verringern. Befristet ist die Leistung wie schon bisher mit 30. Juni 2024. Klargestellt wird nun, dass die Unterstützung sowohl das Grundkontingent des Stromverbrauchs von bis zu 2.900 kWh/Jahr je Zählpunkt als auch den "Stromkostenergänzungszuschuss"- also das Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen - umfasst.

    Um Personen, die den privaten Strom für den Wohnsitz nur aus einem als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Stromlieferungsvertrag beziehen, nicht ungerechtfertigt zu benachteiligen, wird diesem Personenkreis mit der Novelle ab 1. Juni 2023 auch ein Zugang zum Stromkostenzuschuss eröffnet, und zwar bis Ende 2024, damit die Zuschussleistung ebenfalls 19 Monate umfasst.

    Gewessler wirbt für Stromkostenzuschuss

    2022 seien angesichts der hohen Preissteigerungen von der Regierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen worden, etwa die Stromkostenbremse, erinnerte Energieministerin Gewessler. Bereits jetzt würden Haushalte bei einem Grundverbrauch von bis zu 29.000 Kwh mit 500 Euro jährlich bezuschusst, für einkommensschwache Haushalte gebe es einen zusätzlichen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Mit der vorliegenden Novelle werde eine weitere Unterstützungsleistung für Bürger geschaffen, um die hohen Energiekosten zu dämpfen, verdeutlichte die Ministerin die Ausgestaltung des Top-up-Modells, wonach ab der vierten Person 105 Euro für jede weitere Person im Haushalt ausbezahlt wird.

    Bei der Mehrheit der größeren Haushalte fließt laut Gewessler diese zusätzliche Leistung ohne Antrag. Jene Personen, die die Leistung eigens zu beantragen haben, würden davor rechtzeitig informiert. Gleichzeitig befasse man sich national und auf EU-Ebene mit der Ursachenbekämpfung, wies die Umweltministerin auf die bestehende Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hin, die es zu beenden gelte. Großen Wert legt sie vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Klimakrise auf den Ausbau erneuerbaren Energieträger, wie er mit Maßnahmen wie dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz vorangetrieben werde.

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