Wien

Neuer Scooter-Regeln ab Mai, aber keiner weiß es

Seit 1. Mai gelten für E-Scooter neue Parkverbote, etwa auf Gehsteigen. Wirklich bekannt gemacht wurden diese aber nicht, kritisiert der ÖAMTC.

Louis Kraft
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Seit 1. Mai gelten strengere Regeln und Parkverbote für E-Scooter, doch kaum einer kennt sie.
Seit 1. Mai gelten strengere Regeln und Parkverbote für E-Scooter, doch kaum einer kennt sie.
Denise Auer

MItte Dezember 2019 präsentierte Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (G) strengere Regeln für E-Scooter, "Heute" hat berichtet. Seit 1. Mai sind diese in Kraft und brachten neue Park- und Abstellverbote für die City-Flitzer. So ist das Abstellen von Mieträdern und -rollern nunmehr nur noch auf vier Meter breiten Gehsteigen oder speziell markierten Abstellflächen zulässig. Die Geräte müssen entlang vom fahrbahnseitigen Gehsteigrand im 90°-Winkel aufgestellt werden.

Daneben gelten Abstellzonen, etwa rund um die Wiener Staatsoper (City), auf Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer an dort aufgestellten Fahrradständern sowie in öffentlichen Grünanlagen, außer bei Radabstellanlagen oder auf mindestens vier Meter breiten Wegen, auf denen das Fahrradfahren zulässig ist. Erlaubt bleibt das platzsparende Abstellen auf Parkstreifen auf der Fahrbahn.

Mit den neuen Regeln wollte die Stadt das, für viele ärgerliche, Chaos bei den E-Scootern lösen. Das Problem ist nur, dass die neuen Regeln bei Inkrafttreten nicht präsentiert und kundgetan wurden. Stattdessen wurde es lediglich im Wiener Landesgesetzblatt veröffentlicht, kritisiert der ÖAMTC.

ÖAMTC fordert mehr Aufklärung und mehr Abstellflächen 

Der Mobilitätsclub plädiert für mehr Informationen und sieht zudem die Betreiber in der Pflicht, die Abstellregelung für Nutzer und Touristen klar und übersichtlich zu kommunizieren. Auch der Hinweis, dass für E-Scooter dieselben Verhaltensregeln gelten, wie für Radfahrer, könne Konflikte vermeiden.

Der ÖAMTC empfiehlt Mietern nach Möglichkeit Fahrradabstellanlagen zu beanspruchen. Nutzer von ÖAMTC easy way seien von den neuen Regeln übrigens nicht betroffen – hier gelten nach wie vor die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.

"Die Mindestbreite von vier Metern und die Abstellposition entlang vom fahrbahnseitigen Gehsteigrand tragen dazu bei, Fußgänger und insbesondere Sehbehinderte möglichst wenig zu behindern oder zu gefährden", so ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler. Das Verbot des Abstellens auf "Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind" sei jedoch sehr allgemein gehalten und könnte in der Praxis zu Problemen führen. Die Errichtung von eigenen Abstellflächen wäre im Interesse aller Verkehrsteilnehmer wünschenswert, so der Club.