Österreich

Neues Tierschutzgesetz: "Einfach zum Weinen"

Tierfreunde schlagen Alarm: Das Tierschutzgesetz Neu bedeute das Aus für private Pflegeeinrichtungen. Wohin nun mit Wuffi & Co.?

Heute Redaktion
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Private Tierschutzorganisationen machen gegen das neue Tierschutzgesetz mobil; Symbolfoto
Private Tierschutzorganisationen machen gegen das neue Tierschutzgesetz mobil; Symbolfoto
Bild: iStock

Die Wogen der Kritik über das neue Tierschutzgesetz schlagen über dem Parlament schon zusammen. Jetzt machen Tierfreunde mobil gegen das Anfang April beschlossene Gesetz.

Kritiker prangern an, dass diese Gesetzesänderung nicht nur "völlig am Thema vorbei" geht, sondern auch "unsere Tiere zur Sache" degradiere. Es sei "einfach zum Weinen".

Auf dem Papier scheinen die neuen Regelungen tatsächlich zum Schutz der Tiere zu sein: Teils illegaler Welpenhandel wird eingedämmt und die Vierbeinern sollen so rund um die Uhr durch geschultes Personal beaufsichtigt werden.

In der Realität hat diese Gesetzesänderung allerdings fatale Auswirkungen auf private und kleine Tierhelferorganisationen, so die Kritiker. Was tut man also nun mit Vierbeinern, die kein Zuhause mehr haben?

Großherzigen Helfern wird Hilfeleistung untersagt

Tierheime sind im neuen Gesetz klar als zentrale Anlaufstelle konzipiert. Dort sollen verwaiste Vierbeiner unterkommen, sofern in den notorisch überfüllten Häusern überhaupt noch Platz für sie ist. Angenommen werden diese allerdings nur selten rund um die Uhr, sondern oft nur zu Bürozeiten.

Geht es nach dem Tierschutzgesetz Neu, so dürfen Schützlinge nur noch von Vereinen im Internet angeboten werden, welche auch gleichzeitig ein Tierheim in Österreich betreiben. Und: Für Tierschutzvereine ist eine "Bewilligung zur Tierhaltung" bei der Bezirksbehörde zu beantragen, bevor Tiere öffentlich angeboten werden dürfen. Private Tierschutzvereine sind verzweifelt: Sie müssen tausende Inserate löschen.

Zusätzlich dürfen Pflegestellen ebenfalls nur über einen solchen Verein inseriert werden. Und auch den Pflegestellen wurden bauliche Voraussetzungen auferlegt. Sie müssen einen mindestens 15 Quadratmeter großen, leicht zu reinigenden, Quarantäneraum vorweisen können – verhängisvoll für viele Privatpersonen mit Herz für Tiere, denn ein Badezimmer ist hier nicht ausreichend.

Und noch einmal obendrauf, müssen die Tiere innerhalb von zwei Tagen durch einen Vertragstierarzt untersucht werden, was mit weiteren Zusatzkosten verbunden ist.

Tierschutz wird zur Geldfrage

Für zahlreiche Mitglieder kleinerer Helferorganisationen sind diese Änderung ein herber Schlag. Nicht nur, dass ihre Hilfeleistung noch stärker bürokratisiert wird, müssen sie nun Auflagen erfüllen, welche oft finanziell nicht umsetzbar sind.

"Wir Tierschutzvereine, die kein Tierheim im Inland betreiben, leisten einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz. Wir kümmern uns darum, dass 'herrenlose' Tiere gut versorgt sind, tierärztliche Hilfe erhalten, gut sozialisiert werden und einen neuen Besitzer bekommen. Alles passiert auf freiwilliger, unentgeltlicher Basis. Entstandene Kosten werden mit Spendengeldern gedeckt – und nicht mit Zuschüssen, die wir vom Staat erhalten", heißt es dazu im Problembericht der Gesetzesgegner. Die Kritiker haben dazu extra eine eigene Online-Plattform eingerichtet.

Eine Online-Petition gegen das Tierschutzgesetz 2017 hatte am Sonntag bereits knapp 24.000 Unterstützer.

Der offizielle Gesetzestext kann übrigens via der Webseite des Parlaments jederzeit als PDF abgerufen werden.



(rcp)