Politik

Neues Uni-Gesetz: 25.000 Euro Strafe für Ghostwriter

Die Regierung präsentierte am Montag die genauen Details zur Universitätsgesetz-Novelle. Ghostwritern drohen harte Strafen.

Heute Redaktion
Teilen
Aufnahmetest an der Uni
Aufnahmetest an der Uni
picturedesk.com

Studierende in Österreich müssen sich auf Verschärfungen einstellen. Laut Universitätsgesetz-Novelle wird erstmals eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger und -anfängerinnen eingeführt. Das bedeutet, dass ab dem Wintersemester 2021/22 in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS-Punkte erbracht werden müssen. Ansonsten geht die Zulassung an dieser Hochschule für zehn Jahre verloren. An anderen Unis kann das Fach jedoch weiter belegt werden. 

"Studierende sollen ernsthaft studieren"

"Universitäten sollen sich um ihre Studierenden kümmern und ihnen einen guten Einstieg in ihr Studium ermöglichen. Studierende sollen aber auch klar deklarieren, dass sie ein Fach ernsthaft studieren", erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann in einer Pressekonferenz. 

Die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger verwies aber auch auf Erleichterungen für Studierende. So wird es künftig etwa eine Beweislastumkehr bei der Anrechnung von ECTS-Punkten geben. Die Hochschulen müssen nachweisen, dass an anderen Einrichtungen erbrachte Leistungen nicht anerkannt werden können.

Bis zu einem Ausmaß von 90 ECTS können außerdem wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten/Praktika, berufliche Qualifikationen und Vorqualifikationen einer berufsbildenden höheren Schule (z. B. HTL oder HAK) angerechnet werden.

Plagiate nach 30 Jahren verjährt

Für Ghostwriter hagelt es hingegen hohe Strafen. Wenn Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades nicht selbst verfasst wurden, konnten bisher nur die Studierenden bestraft werden, etwa in Form der Aberkennung des akademischen Titels.

Künftig können auch professionelle und gewerbliche Ghostwriter zur Verantwortung gezogen und mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. "Das sollte abschreckend wirken", so Faßmann. Außerdem wird eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für Plagiate eingeführt.

Weibliche Titel werden amtlich

Neu geregelt werden auch die Kettenarbeitsverträge an Unis, mit denen befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden können. Künftig soll es dafür ein Limit von höchstens acht Jahren für die ganze Zeit an einer Uni geben. 

Die weiblichen Titel werden zudem amtlich. Die einheitliche Abkürzungen sollen auch in Dokumenten wie Reisepässen angegeben werden. 

1/56
Gehe zur Galerie
    <strong>04.05.2024: AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein.</strong> AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. <a data-li-document-ref="120034852" href="https://www.heute.at/s/astrazeneca-gesteht-erstmals-schwere-nebenwirkungen-ein-120034852">In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.</a>
    04.05.2024: AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein. AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.
    REUTERS