Coronavirus

Neues Volksbegehren will Impfpflicht doch noch kippen

Zum zweiten Mal startet eine Initiative ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht. Das erste erreichte 269.391 Unterschriften.

Rene Findenig
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Ein Kind bekommt die Corona-Schutzimpfung im Rahmen der "Kinder-Impflinie" in Tulln. Ein Volksbegehren will die Impfpflicht kippen.
Ein Kind bekommt die Corona-Schutzimpfung im Rahmen der "Kinder-Impflinie" in Tulln. Ein Volksbegehren will die Impfpflicht kippen.
Herbert Pfarrhofer / APA / picturedesk.com

Noch bevor am 1. Februar 2022 die Corona-Impfpflicht in Österreich umgesetzt werden soll, wurde am 20. Dezember ein zweites Volksbegehren dagegen gestartet. Das erste erreichte im September 2021 insgesamt 269.391 Unterschriften und erfuhr damit eine parlamentarische Behandlung. "Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen", hieß es damals.

Weil nun in der Zwischenzeit die Pläne für eine Impfpflicht konkretisiert wurden und eine solche im Februar 2022 starten soll, legen die Initiatoren das Volksbegehren "Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren!" nach. Innerhalb von fünf Tagen sollen bereits über 20.000 Unterschriften zusammengekommen sein.

Im neuen Text wird verlangt, "den Willen des Volkes umzusetzen und eine Impfpflicht auszuschließen". Am 29. Dezember wurden laut den Initiatoren die 50.000 Unterschriften beim Volksbegehren überschritten. 

Die Eckpunkte der Impfpflicht

Das Ziel der Regierung mit der Impfpflicht sei es, 90 Prozent der impfbaren Bevölkerung durchzuimpfen, um künftige Lockdowns zu verhindern, so die Begründung. Der erste Impfstichtag im Jahr 2022 ist der 15. März. Bei der Kontrolle werde man auf Schnell-Verfahren setzen: Wer kein Impfzertifikat vorweisen kann, zahlt 600 Euro. Das Gesetz zur Impfpflicht ist übrigens auf zwei Jahre angesetzt, pro Jahr wird es vier Stichtage geben. Für die Ungeimpften heißt das also: 4.800 Euro Strafe!

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    Wenn die Behörde aber weiß, dass sie es mit einem amtsbekannten Impfverweigerer zu tun hat, könne sie gleich ein ordentliches Verfahren einleiten, dann drohen höhere Strafen bis zu 3.600 Euro. Bei Nichtbezahlung der Strafe solle es Verfahren bis zur Pfändung geben, Gefängnisstrafen allerdings nicht. Neben den saftigen Geldstrafen riskieren Impfverweigerer außerdem ihren Job, eine Kündigung wegen Impfverweigerin soll aus jetziger Sicht möglich sein.

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      "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk