Coronavirus

Nicht am 1.2. – Impfpflicht kommt später als gedacht

Eigentlich sollte die Impfpflicht mit 1. Februar starten – so der Plan der Regierung. Tatsächlich kann das Gesetz aber noch gar nicht in Kraft treten.

Roman Palman
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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss noch auf den Bundesrat wartet, ehe die Impfpflicht zum Gesetz wird.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss noch auf den Bundesrat wartet, ehe die Impfpflicht zum Gesetz wird.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Ab 1. Februar – also am Dienstag – wird der Stich gegen Covid-19 in Österreich zur Pflicht. Das war zumindest bisher die offizielle Kommunikation der Regierung. Dem ist aber nicht so, wie auch das Gesundheitsministerium von Wolfgang Mückstein auf seiner offiziellen Webseite zugeben muss.

Der Grund: zwar hat der Nationalrat die Impfpflicht mit haushoher Mehrheit schon abgesegnet, damit ist parlamentarische Gesetzgebungsprozess aber noch nicht abgeschlossen!

Bundesrat muss noch zustimmen

Bevor Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Impfpflicht mit seiner Unterschrift besiegeln kann, muss erst noch der Bundesrat darüber abstimmen. Das Gremium tagt erst am Donnerstag, dem 3. Februar, dann ist das Ja aber fix.

Erst "mit dem der Kundmachung folgenden Tag" – also frühestens am 4. Februar – tritt die Impfpflicht dann auch tatsächlich in Kraft. Es handelt sich dabei aber um rein rechtliche Details, für die Bürger macht es de facto keinen Unterschied, da die Regierung dem Gesetz im Vergleich zum ersten Entwurf die Zähne gezogen hat.

Schonfrist

Phase 1, in der wir uns demnächst wiederfinden werden, ist noch eine sechswöchige Schonfrist. "In dieser Anfangsphase bekommen alle Personen, bei denen noch eine Corona-Impfung ausständig ist, die Gelegenheit, der COVID-19-Impfpflicht nachzukommen", so das Gesundheitsministerium.

Polizeikontrollen

Phase 2 könnte dann aber teuer werden. Sie gilt ab 15. März bis zum 1. Impfstichtag  – diesen legt Mückstein per Verordnung fest. Ab dann wird die Einhaltung der Impfpflicht durch die Polizei flächendeckend kontrolliert und Verstöße der Bezirksbehörde angezeigt. Diese leitet in der Folge ein Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung ein. Die folgende Strafverfügung geht in eine Höhe von bis zu 600 Euro.

(Noch) kein Automatismus

Im ursprünglichen Entwurf wollte man ab 15. März automatisiert anhand des Impfregisters Strafen ausstellen, dieser umstrittene Mechanismus ist aber auf die lange Bank geschoben worden und soll erst mit Phase 3 eingeführt werden. Datum unbekannt, die Notwendigkeit soll erst im Sommer evaluiert werden.

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