Österreich

Nicht jeder hat Anrecht auf Flut-Entschädigung

Heute Redaktion
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Nicht allen der vom Donau-Hochwasser Anfang Juni betroffenen Bewohner der Sommerhäuser in den Au-Siedlungen von Klosterneuburg und Kritzendorf (Bezirk Wien-Umgebung) stehen Entschädigungen zu - nämlich dann nicht, wenn sie gegen das Meldegesetz oder Bau- und Wasserrecht verstoßen haben.

Nicht allen der vom betroffenen Bewohner der Sommerhäuser in den Au-Siedlungen von Klosterneuburg und Kritzendorf (Bezirk Wien-Umgebung) stehen Entschädigungen zu - nämlich dann nicht, wenn sie gegen das Meldegesetz oder Bau- und Wasserrecht verstoßen haben.

Von derzeit 450 bei der Stadtgemeinde eingegangenen Schadensmeldungen seien 170 abgewiesen worden, berichtete der ORF NÖ.

Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) spreche von einer eklatanten, in dieser Höhe unerwarteten Zahl nicht gemeldeter Hauptwohnsitze: "Wir sehen, dass hier das Meldegesetz scheinbar nicht greift." Pro Jahr gebe es laut Schmuckenschlager mindestens zehn Verfahren wegen gesetzwidrigen Bauens, zum Beispiel nicht bewilligter Erweiterungen.

So dürfen etwa die die Häuschen tragenden Stelzen nicht verbaut werden, um im Fall eines Hochwassers den raschen Abfluss zu gewährleisten