Wien

"Ninja Pass" gilt in Wien jetzt auch am Wochenende

Die Stadt Wien toleriert ab sofort den "Ninja Pass" auch am Wochenende. Kurios, denn die Gültigkeit der Tests ist da eigentlich schon abgelaufen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Verschiedene Ninja-Pass-Farben verweisen auf unterschiedliche Test-Arten.
Verschiedene Ninja-Pass-Farben verweisen auf unterschiedliche Test-Arten.
Picturedesk

Zu einer kuriosen Änderung bei der Gültigkeit der vorgeschriebenen Corona-Schultests kommt es in Wien. Zwar bleibt der Verordnungstext unangetastet, doch in der Praxis erleichtert die neue Handhabung den betroffenen Schülern das Aufsuchen von 3G-gestützten Freizeiteinrichtungen massiv. Denn die Ninja-Tests sollen nun auch am Wochenende anerkannt werden, sofern alle drei Sticker der jeweiligen Woche enthalten sind. 

Vorangegangen war eine Information des Landeselternverbands an die Schulen sowie ein entsprechender Hinweis auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Darin hieß es, dass der "Ninja Pass" die ganze Woche gelte, auch wenn der letzte Test planmäßig am Mittwoch durchgeführt wird. 

Keine Strafen bei vollständigem Pass

In der entsprechenden Verordnung liest sich davon freilich nichts. Diese regelt nämlich "nur" den Schulbetrieb und sieht vor, dass die PCR-Testergebnisse bei Kindern unter zwölf Jahren nur 72 Stunden gültig sind. Rein rechtlich bedeutet das, dass der "Ninja Pass" ab Samstagfrüh außerschulisch nicht mehr als "3G-Nachweis" herangezogen werden darf. 

Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es nun gegenüber der APA aber, dass man sich dazu entschieden habe, keine Strafe zu verhängen, wenn getestete Kinder unter 12 Jahren mit vollständigem Ninja-Pass am Wochenende etwa in Lokalen angetroffen werden. Sollte die Testserie nicht vollständig sein, dann gelten diese nur einzeln. Ein am Mittwoch durchgeführter Test würde dann eben am Samstag nicht mehr ausreichen. 

Keine Änderung für Kinder ab zwölf

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ändert sich indes nichts. Für sie gelten PCR-Tests, wie auch für Erwachsene, nur für 48 Stunden. Sie müssen sich für außerschulische Aktivitäten am Wochenende, wie etwa ein Kino- oder Restaurantbesuch, also auch weiterhin eigens testen lassen.

Sollte sich ein Wirt dennoch weigern einem Kind trotz eines vollständig ausgefüllten "Ninja Passes" den Eintritt zu verwehren, sei das zulässig. "In einem solchen Fall würde er sich wohl auf die gültigen Verordnungen des Bundes berufen und hätte vom Wortlaut der Verordnung her auch recht", zitiert die APA die Mitteilung aus dem Rathaus. 

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