Politik

Familienbeihilfe-Neu "verstößt gegen EU-Recht"

Die von der ÖVP-FPÖ Regierung geplante Kürzung der Beihilfe für im Ausland lebende Kinder ist nach Expertenansicht nicht EU-rechtskonform.
Heute Redaktion
13.09.2021, 21:10

Anfang Jänner hatten ÖVP und FPÖ einen Gesetzesentwurf bezüglich einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes präsentiert. Geht es nach der Regierung, dann sollen künftig die Beiträge für im EU-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in den spezifischen Ländern angepasst werden. Laut einer Studie der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) widersprechen diese geplanten Änderungen der Familienbeihilfe aber geltendem EU-Recht.

Familienbeihilfe-Neu: Mehrfacher Verstoß gegen Unionsrecht?

Der Leiter der Studie, Institutsvorstand Franz Leidenmühler von der Johannes Kepler Universität in Linz, sieht in der geplanten Gesetzesänderung gleich eine Reihe von Verstößen gegen "zwingende unionsrechtliche Bestimmungen". Beispielsweise widerspreche Artikel 7 der EU-Verordnung 883/2004 einem solchen Modell einer nach Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe. Diese Verordnung ist bereits seit 2010 rechtskräftig und verdrängt konkurrierendes nationales Recht.

Im selben Gesetzestext findet sich außerdem ein Passus, der den Plänen der Regierung ebenfalls im Weg stehen könnte. Die Stelle besagt, dass „auch für Familienangehörige, die in einem Mitgliedsstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaats (besteht), als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedsstaat wohnen würden".

Droht Österreich EU-Vertragsverletzungsverfahren?

Auch wegen der in den Grundfreiheiten festgeschriebenen europaweiten Arbeitnehmerfreizügigkeit sieht Leidenmühler gr0ßes Konfliktpotenzial in den Plänen der Regierung. Das Unionsrecht verbiete ausdrücklich jedwede "versteckte oder faktische Diskriminierung", das neue System der Familienbeihilfe würde aber genau solche Arten von Diskriminierungen schaffen. Aus diesen Gründen rät Leidenmühler, der politisch für die SPÖ als Gemeinderat tätig ist, von einem nationalem Alleingang in diesem Thema ab. Ein solcher könnte nämlich, so Leidenmühler, letztlich sogar zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission gegen Österreich führen. Sollte sich dies bewahrheiten, dann müsste Österreich laut Institutsvorstand Leidenmühler mit Schadenersatzforderungen und Staatshaftungsklagen von Seiten der europäischen Union rechnen. (mat)

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen