Coronavirus

Nun doch: Diese Daten musst du in der Gastro angeben

Obwohl im Verordnungsentwurf nichts davon zu lesen war, wird man mit der Gastro-Öffnung am 19. Mai wieder seine Daten angeben müssen.

Leo Stempfl
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In Zukunft soll Name und E-Mail ausreichen
In Zukunft soll Name und E-Mail ausreichen
picturedesk.com

Dass es bei der Öffnung der Gastronomie am 19. Mai eine Pflicht zur Registrierung geben soll, sahen viele als gegeben. Auch wenn diese Lösung in Wien bereits im Herbst Anwendung fand, war sie offenbar nicht vom gesetzlichen Rahmen gedeckt. Für das Contact-Tracing sah man sie aber als essenziell an.

Registrierungspflicht kommt

Diesen rechtlichen Rahmen sollte es dieses Mal ursprünglich auch nicht geben. In einem ersten Entwurf der Lockerungs-Verordnung, die "Heute" vorliegt, war davon nichts zu lesen. Man wollte also ohne Angabe von Daten auskommen. Immer wieder hagelte es Kritik wegen Datenschutzbedenken.

Nun soll es also doch eine Registrierungspflicht geben. Das brachte "Wien heute" in Erfahrung, laut dem Büro von Gesundheitsstadtrat Hacker müssen Name und E-Mail-Adresse angegeben werden. Zur Anwendung kommt diese Pflicht in allen Lokalen, in denen man sich länger als 15 Minuten aufhält sowie auch in Freibädern oder Thermen.

Was sonst noch gilt

Die übrigen Regeln sind auch mit Stand 7. Mai noch aktuell: Dazu zählen eine FFP2-Maskenpflicht mit Ausnahme des Sitzplatzes und Zutrittstests. Indoor darf eine Gruppe maximal vier Erwachsene plus Kinder umfassen, outdoor insgesamt zehn Personen. Zwischen den Tischen gilt ein Abstand von zwei Metern.

Tische sind quasi Pflicht, denn die Konsumation darf drinnen nur im Sitzen erfolgen. Die Bar ist generell tabu. Mitarbeiter mit Kundenkontakt haben eine FFP2-Maske zu tragen, getestete Kellner können auf eine einfache Stoff- oder OP-Maske umsteigen. Sperrstunde ist 22 Uhr.

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