Oberösterreich

Nun fix! Wut-Wirtin muss 5.000-Euro-Strafe zahlen

Sie wehrte sich gegen die Sperre der Gastronomie, wurde als Wutwirtin bekannt, nun das bittere Ende. Eine Linzerin muss 5.000 Euro strafen.

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Sie hat's sogar aufs Titelblatt geschafft! <em>"Heute"</em> hat als erstes Medium vom Vorhaben der Gastronomin berichtet. Nun muss die Linzerin 5.000 Euro Strafe zahlen.
Sie hat's sogar aufs Titelblatt geschafft! "Heute" hat als erstes Medium vom Vorhaben der Gastronomin berichtet. Nun muss die Linzerin 5.000 Euro Strafe zahlen.
FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

Diese "Heute"-Story sorgte Anfang Jänner in ganz Österreich für Aufsehen. Wie wir berichteten, kündigte "Wut-Wirtin" Alexandra Pervulesko (51) an, mitten im Corona-Lockdown ihr Badcafe in der Altstadt aufsperren zu wollen. So könne sich sonst das Essen für sich und ihren Sohn nicht mehr leisten.

Begleitet von Stammgästen und Medienvertretern setzt sie am 11. Jänner ihren Plan in die Tat um. Allerdings war natürlich auch die Polizei und die Stadt Linz auf den Plan aufmerksam geworden und vor Ort. Die Exekutive schritt ein, schickte die Gäste nach Hause und sperrte das Lokal ab.

    Gastronomin Alexandra Pervulesko (51) Montagnachmittag in ihrem "Badcafe".
    Gastronomin Alexandra Pervulesko (51) Montagnachmittag in ihrem "Badcafe".
    FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

    "Habe mich in einem Notstand befunden"

    Der Strafbefehl der Stadt Linz gegen Pervulesko folgte wenig später. 5.000 Euro sollte die Linzerin zahlen. Doch sie gab nicht auf, ging zum Landesverwaltungsgerichtshof. Ihr Argument: "Sie habe sich in einem Notstand befunden, zumal die staatlichen Förderungen zur Bedienung der betrieblichen Kosten nicht ausgereicht hätten und sie die Lebenserhaltungskosten für sich und ihren Sohn nicht mehr decken konnte."

    Das Gericht sah das aber anders:  "Aufgrund der Ankündigung der Öffnung bereits vor dem tatsächlichen Aufsperren des Lokals kann das Vorliegen einer 'unmittelbaren' Bedrohung ausgeschlossen werden. Dies war vielmehr Ausdruck einer bereits seit längerer Zeit bestehenden angespannten wirtschaftlichen Situation. Die Öffnung war auch keineswegs die einzige Möglichkeit, um Einnahmen für den Lebensunterhalt zu lukrieren", heißt es in dem Urteil.

    Strafhöhe angemessen

    Auch die Strafhöhe ist für das Gericht nachvollziehbar, weil die Coronamaßnahmen den Zweck hatten und haben das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.  "Besonders zu berücksichtigen war überdies, dass die Lokalbetreiberin die Rechtsverletzung in der Form der Lokalöffnung absichtlich beging. Die Bemessung mit einem Betrag von 5.000 Euro war daher nicht zu beanstanden." Übrigens: Die Höchststrafe wäre 30.000 Euro gewesen.

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