Coronavirus

Nun werden Ausreise-Tests aus Risiko-Gebieten Pflicht 

Laut einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums muss es in "Hochinzidenzgebieten" Ausreisetests geben. Diese Gemeinden sind davon betroffen.

Michael Rauhofer-Redl
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Sanitätspersonal mit Schutzkleidung bei der Auswertung der Schnelltests während einer Massentestreihe
Sanitätspersonal mit Schutzkleidung bei der Auswertung der Schnelltests während einer Massentestreihe
JFK / EXPA / picturedesk.com

Im Kampf gegen das Virus hat sich das Gesundheitsministerium nun zu einer Verschärfung der Maßnahmen entschieden. Bereits am Freitag hat es den Landeshauptleuten einen Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in sogenannten "Hochinzidenzgebieten" übermittelt. Dem Erlass zufolge sind negative Corona-Test für das Verlassen von Bezirken oder "lokal abgegrenzten Hotspots" nötig, wie es in dem der APA vorliegenden Erlass heißt. Ein Hochinzidenzgebiet ist jedes, indem die 7-Tage-Inzidenz bei über 400 pro 100.000 Einwohnern liegt. Die Testpflicht ist so lange aufrechtzuerhalten, bis die Inzidenz für zehn Tag unter 200 gefallen ist. 

Sollte die hohe Inzidenz für länger als eine Woche bei über 400 liegen, so verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) laut Erlass weitere Maßnahmen durch die jeweiligen Landeshauptleute. Diese können etwa weiterführende Quarantäneregelungen, Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der CoV-Maßnahmen, verstärktes Kontaktpersonenmanagement oder wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen sein. Auch die Testung von Erkrankten zwischen dem achten und zehnten Tag und erweiterte Testpflichten für das Betreten "bestimmter Orte oder Betriebsstätten" werden als mögliche Konsequenzen genannt. 

Test ab Mittwoch verpflichtend

Die Ausreise-Testpflicht muss spätestens mit Mittwoch, 10. März 2021, umgesetzt werden. Für das Verlassen des jeweiligen Bezirks ist dann ein negativer Schnelltest notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein. Genesene können eine ärztliche Bestätigung zur überstandenen Infektion vorgelegt werden. Kinder unter zehn Jahren sind von der Testpflicht nicht betroffen. 

Durchreisende brauchen keinen Test, gestattet sind im Risiko-Gebiet aber nur "unerlässliche Unterbrechungen", wie etwa das Benützen einer Toilette. Nicht betroffen von der Testpflicht sind auch Sicherheitsdienste, Einsatzorganisationen, der Güterverkehr und Ausreisen für "unaufschiebbare behördliche der gerichtliche Wege". 

Laut Gesundheitsminister Anschober müssen die Kontrollen "in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen" erfolgen. Die Bundesländer können für die Kontrollen auch einen Assistenzeinsatz durch das Bundesheer anfordern. Parallel zu den Maßnahmen pocht Anschober auch auf "ausreichende Testmöglichkeiten für die von der Einschränkung betroffenen Personen". 

Hier gelten die Maßnahmen

Die oben genannten Regionen weisen derzeit eine Inzidenz von mehr als 400 auf. Für Hermagor sind die Maßnahmen bereits ab Dienstag angeordnet. Die beiden Salzburger Ortschaften im Pongau haben bereits seit Freitag eine zwei Wochen lang geltende Ausreisebeschränkung in Kraft. 

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