Die Zahlen der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM), die sich mit mutmaßlichen Fällen von Polizeigewalt auseinandersetzt, sorgen für Aufsehen. Insgesamt 535 Beschwerden wurden im Jahr 2025 geprüft, doch nur ein einziger Fall führte am Ende zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Laut den aktuellen Daten sind bereits 505 Verfahren abgeschlossen, das entspricht rund 94 Prozent aller Fälle. In der überwiegenden Mehrheit blieb es ohne strafrechtliche Folgen: 441 Ermittlungen wurden eingestellt, in 62 Fällen wurde gar kein Verfahren eingeleitet.
Lediglich zwei Fälle landeten überhaupt vor Gericht. Das Ergebnis: ein Freispruch und eine Verurteilung - letztere allerdings erst im Jahr 2026. Zusätzlich wurden fünf ältere Verfahren aus 2024 abgeschlossen. Auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild: vier Freisprüche, eine Verurteilung.
Die Behörden betonen, dass jeder einzelne Vorwurf genau geprüft wird. Gleichzeitig zeigt die Statistik klar: Nur ein sehr kleiner Teil der Beschwerden hält einer strafrechtlichen Bewertung stand.