Um 21.25 Uhr wurde es am Montag offiziell: Österreich macht ab 1. Juli gaaanz weit auf. Delta-Variante hin oder her, es gibt jetzt nur noch ganz wenige Einschränkungen. Das gilt:
Bisher war um 24 Uhr Schluss, nun kann auch die Nacht-Gastro starten.
Der Babyelefant darf auf Urlaub fahren.
Für Zusammenkünfte ab 100 Personen gibt es eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze im Rahmen der Corona-Regelungen entfällt aber.
In allen Gastrobetrieben, in den überwiegend gestanden wird (Tanzlokale, Clubs, Disko), gilt (bis 22. Juli) eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität.
Genesen, getestet, geimpft: Das bleibt Bedingung im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, für Treffen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen, in Freizeit und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive) in Spitälern, der Pflege und in Altenheimen.
Überall, wo 3G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen.
Die Stoffmasken feiern ein Comeback. In Öffis reicht nun ein Mundnasenschutz.
Auch hier entfällt die FFP2-Pflicht.
In allen Kundenbereichen, am Gericht, in Taxis, in Seilbahnen, an Arbeitsorten bei KundInnenkontakt – überall reicht Stoffmaske.
Überall, wo ein Nachweis erbracht wird, kann die Maskenpflicht für MitarbeiterInnen komplett entfallen.
Die Erhebung von Kontaktdaten von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, bleibt weiterhin bestehen.