Politik

Nur noch Stoffmasken in Öffis und Shops

Die neue Verordnung ist da: In Lokalen und Hotels fallen alle Masken, in Öffis und Supermärkten muss man nur noch NMS tragen. Was ab 1. Juli gilt:

Heute Redaktion
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In den Öffis ersetzt ab 1. Juli der Mund-Nasen-Schutz die FFP2-Masken. 
In den Öffis ersetzt ab 1. Juli der Mund-Nasen-Schutz die FFP2-Masken. 
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Um 21.25 Uhr wurde es am Montag offiziell: Österreich macht ab 1. Juli gaaanz weit auf. Delta-Variante hin oder her, es gibt jetzt nur noch ganz wenige Einschränkungen. Das gilt:

Keine Sperrstunde

Bisher war um 24 Uhr Schluss, nun kann auch die Nacht-Gastro starten.

Kein Mindestabstand

Der Babyelefant darf auf Urlaub fahren.

Keine Personenbeschränkung

Für Zusammenkünfte ab 100 Personen gibt es eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze im Rahmen der Corona-Regelungen entfällt aber. 

Limit 75 Prozent

In allen Gastrobetrieben, in den überwiegend gestanden wird (Tanzlokale, Clubs, Disko), gilt (bis 22. Juli) eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität.

3G-Regel bleibt

Genesen, getestet, geimpft: Das bleibt Bedingung im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, für Treffen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen, in Freizeit und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive) in Spitälern, der Pflege und in Altenheimen.

FFP2-Masken weg

Überall, wo 3G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen.

NMS in Öffis

Die Stoffmasken feiern ein Comeback. In Öffis reicht nun ein Mundnasenschutz.

NMS im Supermarkt

Auch hier entfällt die FFP2-Pflicht.

NMS im Amt

In allen Kundenbereichen, am Gericht, in Taxis, in Seilbahnen, an Arbeitsorten bei KundInnenkontakt – überall reicht Stoffmaske.

Maske weg bei 3G

Überall, wo ein Nachweis erbracht wird, kann die Maskenpflicht für MitarbeiterInnen komplett entfallen.

Contact Tracing bleibt

Die Erhebung von Kontaktdaten von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, bleibt weiterhin bestehen.

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