Politik

Nur so entgehst du künftig der neuen ORF-Gebühr

Einfach nicht zahlen geht nicht mehr: Die neue ORF-Gebühr wird von allen Österreichern einkassiert. Doch es gibt Ausnahmen, die du kennen solltest.

Rene Findenig
Armin Wolf und Co. gibt es künftig nur gegen eine Haushaltsabgabe zu sehen.
Armin Wolf und Co. gibt es künftig nur gegen eine Haushaltsabgabe zu sehen.
Screenshot/ ORF

Seit Mittwoch ist es beschlossene Sache: Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Bürger in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr, darauf schlagen sechs der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe drauf. Während Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich auf die Landesabgabe verzichten, holen sich die übrigen Länder bis zu 5,20 Euro monatlich extra von den Steuerzahlern. 

Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Schwierig: Der Slogan "ORF-Rabatt statt teurer GIS" wird wohl bei jenen Betroffenen wenig ziehen, die bisher keinerlei GIS gezahlt haben. Grundsätzlich soll auch bei der ORF-Gebühr weiter gelten: Wer aufgrund mehrerer Bedingungen bisher von der GIS befreit war, soll auch weiter von der ORF-Gebühr befreit bleiben, wenn sich die Lebensumstände nicht ändern.

Die Ausnahmen von der Gebühr gelten

So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit.

Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite. Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Pflegegeldbezieher, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten.

GIS-Kontrolleure fallen komplett weg

Die Gebührenpflicht für Nebenwohnsitze wiederum fällt komplett weg, sie wird nur bei Hauptwohnsitzen tragend. Und eine Änderung gibt es auch bei Unternehmen. Auch für Unternehmen kommt die neue ORF-Gebühr – bei bis zu 50 Mitarbeitern wird sie einmal fällig, ab 100 Mitarbeitern ist sie dann gleich doppelt zu entrichten. Für den ORF selbst bedeutet die neue Haushaltsabgabe auch den Wegfall der GIS-Kontrolleure, immerhin muss sie automatisch gezahlt und nicht "eingetrieben" werden.

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