Politik

Nur so entkommst du der neuen ORF-Gebühr wirklich

Die neue ORF-Gebühr kommt und wird von allen Österreichern einkassiert, egal ob sie fernsehen oder nicht. Doch in einigen Fällen ist nichts zu zahlen.

Rene Findenig
Den ORF wird es künftig für viele Österreicher nur gegen eine Haushaltsabgabe zu sehen geben.
Den ORF wird es künftig für viele Österreicher nur gegen eine Haushaltsabgabe zu sehen geben.
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Seit Wochen ist es beschlossene Sache: Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Bürger in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr, darauf schlagen sechs der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe drauf. Während Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich auf die Landesabgabe verzichten, holen sich die übrigen Länder bis zu 5,20 Euro monatlich extra von den Steuerzahlern. 

Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Schwierig: Der Slogan "ORF-Rabatt statt teurer GIS" wird wohl bei jenen Betroffenen wenig ziehen, die bisher keinerlei GIS gezahlt haben. Grundsätzlich soll auch bei der ORF-Gebühr weiter gelten: Wer aufgrund mehrerer Bedingungen bisher von der GIS befreit war, soll auch weiter von der ORF-Gebühr befreit bleiben, wenn sich die Lebensumstände nicht ändern. Neu ist: Für Nebenwohnsitze muss keine Abgaben mehr gezahlt werden.

Die Ausnahmen von der Gebühr gelten

Und auch andere Bürger entkommen der Haushaltsabgabe. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit.

Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite. Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Pflegegeldbezieher, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten. Zudem gibt es noch eine Reihe weiterer Ausnahmen, sie sind ebenso wie ein Befreiungsrechner hier zu finden.

GIS-Kontrolleure fallen komplett weg

Die Gebührenpflicht für Nebenwohnsitze wiederum fällt komplett weg, sie wird nur bei Hauptwohnsitzen tragend. Und eine Änderung gibt es auch bei Unternehmen. Auch für Unternehmen kommt die neue ORF-Gebühr – bei bis zu 50 Mitarbeitern wird sie einmal fällig, ab 100 Mitarbeitern ist sie dann gleich doppelt zu entrichten. Für den ORF selbst bedeutet die neue Haushaltsabgabe auch den Wegfall der GIS-Kontrolleure, immerhin muss sie automatisch gezahlt und nicht "eingetrieben" werden.

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