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Nützen von "Freiheitliche" ist "Persönlichkeitsverle...

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Nachdem die neu gegründete Partei von Karl Schnell am Wochenende verkündet hat, jetzt offiziell den Begriff freiheitlich im Namen führen zu dürfen, brachte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, der abgewiesen wurde. Jetzt liegt ein Einspruch gegen diese Entscheidung vor.

Nachdem die am Wochenende verkündet hat, jetzt offiziell den Begriff „freiheitlich“ im Namen führen zu dürfen, brachte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, der abgewiesen wurde. Jetzt liegt ein Einspruch gegen diese Entscheidung vor.

Es könne nur eine Freiheitliche Partei in Österreich geben, und das könne eben nur die FPÖ sein, so Strache. Lokale Abspalter wie die neue Gruppe von Karl Schnell in Salzburg müssten einen anderen Namen finden.

"Persönlichkeitsverletzung"

In seinem Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Darin wurde von Schnell verlangt, die Verwendung des Begriffs „freiheitlich“ für seine neue Partei zu unterlassen. Dieser Antrag wurde vom Landesgericht jedoch abgewiesen. Jetzt liegt ein ausführlicher Einspruch gegen die Entscheidung vor: Die Verwendung des Begriffs „freiheitlich“ käme einer Persönlichkeitsverletzung gleich und müsse abgestellt werden, heißt es darin, und zwar noch, bevor eine unwiederbringliche Schädigung eintrete.

Über diesen Einspruch entscheidet das Oberlandesgericht Linz voraussichtlich in den nächsten drei bis vier Wochen. Zusätzlich hat die Bundes-FPÖ noch eine herkömmliche Klage gegen Schnell eingebracht. Dieses Verfahren könnte noch Jahre dauern.