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ÖAMTC erwägt Klage gegen Stadt Wien

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Ab 1. Jänner erhöht die Stadt Wien wieder einmal die Gebühren für Autofahrer. Was dem ÖAMTC hierbei besonders aufstößt, ist die nur sechs Monate dauernde Umtauschfrist für Parkscheine. Man will sich deswegen mit der Stadt zusammen setzen, es steht aber auch eine Klage im Raum.

Ab 1. Jänner für Autofahrer. Was dem ÖAMTC hierbei besonders aufstößt, ist die nur sechs Monate dauernde Umtauschfrist für Parkscheine. Man will sich deswegen mit der Stadt zusammen setzen, es steht aber auch eine Klage im Raum.
Die Kurzparktarife werden von der Stadt um 5 Prozent angehoben, offiziell als Inflationsanpassung. Dabei wurden die Preise erst 2012 auf Betreiben der grünen Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou um satte 66 Prozent angehoben.

Autofahrer haben nun bis Juni 2017 Zeit, ihre alten Parkscheine zurückzugeben bzw. in neue umzutauschen, danach verfallen sie. "Es kann nicht sein, dass eine bereits entrichtete Abgabe willkürlich für wertlos erklärt wird. Der ÖAMTC wird diese Befristung nicht einfach hinnehmen und für eine unbeschränkte Umtauschfrist eintreten", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. 

Der Club möchte mit der Stadt eine Lösung finden, erklärt er im Gespräch mit "heute.at". Wenn sich aber keine finden lässt und die Umtauschfrist abgelaufen ist, dann würde man eine Musterklage anstrengen.

Frist auch verfassungsrechtlich bedenklich

Der Wiener Rechtsanwalt Peter Karlberger äußerte im Clubmagazin Autotouring Bedenken, ob es überhaupt rechtmäßig ist, dass die Stadt eine Frist zum Ablauf der Gültigkeit setzt: "Zum Zeitpunkt des Kaufs der Parkscheine wurde keine solche Befristung vereinbart. Werden die erworbenen Parkscheine aufgrund eines Beschlusses der Stadt einfach für ungültig erklärt, dann ist dies vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts auf Eigentum problematisch."

Der Jurist wundert sich, warum der Umtausch überhaupt befristet ist: "Außer man unterstellt der Stadt Wien die Absicht, sich an jenen Autofahrern zu bereichern, die eine völlig willkürlich gesetzte Frist außer welchen Gründen auch immer versäumen."

Jörg Michner