Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich derzeit mit dem Mindestsicherungsmodell in Oberösterreich, das ÖVP und FPÖ dort beschlossen haben.
Einem Schreiben der EU-Kommission zufolge könnte es gekippt werden. Es darf nämlich keinen Unterschied zwischen Asylberechtigten auf Zeit (Subsidiärer Schutz) und unbegrenzt Asylberechtigten geben. Das Gesetz müsste geändert werden.
Auch bundesweit vorgesehen
Was da drin steht, lässt sich auch auf die neue bundesweite Lösung anwenden, die die Regierung Ende Mai vorstellte. Damals hieß es, man nehme das oberösterreichische Modell zum Vorbild.
"Kein Unterschied zwischen Asylberechtigten"
"In dieser Stellungnahme der EU-Kommission steht jetzt drinnen, was wir alle vermutet und worauf wir hingewiesen haben. Nämlich, dass man keinen Unterschied zwischen Asylberichtigten mit befristetem Aufenthaltsstatus und Asylberechtigten ohne befristeten Aufenthaltsstatus machen darf. Das haben uns auch alle Rechtsexperten bestätigt, und darauf weisen wir als Grüne seit eineinhalb Jahren hin. Es ist davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof diese Regelung aus Oberösterreich kippen wird", sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Stefan Kaineder zum "ORF".
Damit wackelt nicht nur das oberösterreichische Modell, auch die bundesweit einheitliche neue Regelung scheint in Gefahr zu sein. Laut Plan der Regierung sollte es eigentlich im Herbst beschlossen werden.
Deckelung ebenfalls fraglich
Ein zweiter Punkt, der beim oberösterreichischen Modell bemängelt werden könnte, ist die Deckelung auf 1.500 Euro. Auch da geht Kaineder davon aus, dass das gekippt ist. Im bundesweiten Modell kommt diese Deckelung nicht vor. (red)