Gestern um 11.07 Uhr scheiterten die Gespräche über einen neuen Bahn-Kollektivvertrag. Die Arbeitgeber boten ein Plus von 8,44 Prozent, die Gewerkschaft lehnte ab, seit Mitternacht streiken 50.000 Eisenbahner. Heißt:
Bis heute 0 Uhr geht nichts.
Alle Regionalzüge von ÖBB und Westbahn sind gestrichen.
Der Zugverkehr im gesamten ÖBB-Schienennetz ist eingestellt, da die Fahrdienstleiter nicht arbeiten. Allein im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) sind rund 2.000 Züge betroffen. Einen Schienen-Ersatzverkehr gebe es nicht, so die ÖBB zu "Heute".
Auch die Schnellbahn fällt im gesamten Bundesgebiet aus.
Die Nightjets der ÖBB im In- und Ausland verkehren bis Dienstagfrüh nicht mehr.
Statt dem City-Airport-Train CAT rollen Busse nach Schwechat.
Fernzüge ins Ausland von ÖBB und Westbahn stehen bis Dienstagfrüh.
Bahn- und Postbusse fahren wie gewohnt.
Auch die U-Bahn fährt.
Kommunale Verkehrsbetriebe wie in Wien die Badner Bahn fahren zwar, aber nur im Viertelstundentakt.
Gewerkschaft, ÖBB und Westbahn raten für heute unisono zur Verschiebung von Bahnreisen. Pendler sollten sich am besten um "Alternativrouten" oder "andere Verkehrsträger" umsehen, meldete "Vida". Der ÖAMTC riet zu Homeoffice und zur Bildung von Fahrgemeinschaften.
Die Kurzparkzonen in Wien bleiben bestehen (trotz erwartetem Pendleransturm).
Standard-ÖBB- und Sparschiene-Tickets, die im Streikzeitraum gelten, bleiben bis 5. Dezember gültig oder werden bei Nichtantritt der Reise (samt Gebühr für Sitzplatzreservierung) rückerstattet. Die Westbahn bietet Online-Storno an
Dienstag ist kein Streik mehr, da soll weiterverhandelt werden.
Leider – ein Streik ist kein Freifahrschein, um Füße hochzulagern. Was gilt, was man tun muss, erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl.
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Beschäftigte müssen "alles Zumutbare daran setzen", um pünktlich in die Arbeit zu kommen. Etwas länger als sonst unterwegs zu sein bzw. etwas früher als sonst aufstehen zu müssen, gilt dabei als zumutbar. Wer ein Auto hat, muss etwa damit fahren – erlaubt es die Distanz, sind Arbeitnehmer angehalten, das Fahrrad zu nehmen oder auch zu Fuß zu gehen.
Kommt es zu erheblichen Mehrkosten, weil ein Taxi die einzig sinnvolle Alternative ist, sollte man den Arbeitgeber fragen, ob er das will. Wenn ja, muss er nämlich die Kosten dafür übernehmen.
Hat man alles Menschenmögliche versucht und ist absehbar, dass man es nicht oder zu spät ins Büro schafft, muss man unverzüglich dem Chef Bescheid geben. Dann ist man aber aus dem Schneider: Der Tag zählt als Arbeitszeit, man bekommt bezahlt und muss sich keinen Urlaubstag nehmen. Eine "Bestrafung", etwa Entlassung, ist nicht erlaubt.
Hier bleibt das Gesetz bewusst schwammig, weil es vom Einzelfall abhängt. In der Regel wird das erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens genau definiert. Allerdings kommt es laut AK selten zu solchen Verfahren.