Ärztekammer übt Kritik

Schärfere Regeln für Krankentransport – Patienten sauer

Krankentransporte werden künftig nur noch bei medizinisch relevanter Gehunfähigkeit bezahlt, Ausnahmen gelten für schwerstkranke Personen.
Niederösterreich Heute
01.06.2026, 05:00
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Künftig wird ein Krankentransport nur noch dann bezahlt, wenn jemand außerhalb der eigenen Wohnung wirklich nicht mehr selbst gehen kann. Das teilt die Ärztekammer Niederösterreich mit. Wer etwa keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung hat oder keine Begleitperson findet, bekommt die Kosten laut orf.at nicht mehr ersetzt – die ÖGK übernimmt das einfach nicht mehr.

Landes-Ärztekammerpräsident Harald Schlögel zeigt Verständnis dafür, dass angesichts der finanziellen Lage gespart werden muss. Er sagt aber auch: "Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt."

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Dagmar Fedra-Machacek, die Kurienobfrau, rechnet damit, dass künftig nur noch "schwerstkranke" Menschen Anspruch auf einen Krankentransport auf Kassenkosten haben. Das betrifft "etwa bettlägerige oder komatöse Personen, immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Chemotherapien oder Menschen mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten".

Die ÖGK betont gegenüber noe.ORF.at, dass man lediglich den Begriff "Gehunfähigkeit" genauer definiert habe: "Ziel der ÖGK ist es, Transportleistungen gezielt jenen Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes tatsächlich auf einen Krankentransport angewiesen sind." Ob so eine medizinisch relevante Gehunfähigkeit vorliegt, entscheiden weiterhin die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – und zwar je nach Gesundheitszustand einzeln.

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