Generell gibt es kein Verbot von Hausdurchsuchungen. Weder bei Steuberatern, Notaren oder Anwälten. Doch mit dieser Aussage wider spricht der OGH - Oberste Gerichtshof - dem Oberlandesgericht Wien.
Generell gibt es kein Verbot von Hausdurchsuchungen. Weder bei Steuberatern, noch bei Notaren oder Anwälten. Doch mit dieser Aussage widerspricht der OGH - Oberste Gerichtshof - dem Oberlandesgericht Wien.
Denn dieses hat die Beschlagnahmung der Grasser-Unterlagen bei seinem Steuerberater für unrechtmäßig erklärt.
Der OGH hingegen findet, dass, falls die Vermutung aufkommt, dass der Steuerberater bei der Steuerhinterziehung mitgeholfen hat, es erlaubt sein muss, dementsprechende Unterlagen untersuchen zu lassen. Zu solchen Unterlagen zählen zum Beispiel Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen.
Dies könnte bei einem Ermittlungsverfahren weiterhelfen.
Trotzdem Berufsgeheimnis
Trotzdem gelte aber immer noch die Verschwiegenheitspflicht und das Berufsgeheimnis. Notizen von Gesprächen dürfen nicht verwenden werden.
Bei Grasser ist die OLG-Entscheidung aber bereits gültig.