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OGH-Urteil: Drei Jahre Haft für Strasser

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof hat am Montag entschieden, dass Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser in der Lobbying-Affäre für drei Jahre ins Gefängnis muss. Somit erspart sich der 48-Jährige ein halbes Jahr Haft. Nach sechs Monaten kann er außerdem die Fußfessel beantragen.

Der Oberste Gerichtshof hat am Montag entschieden, dass für drei Jahre ins Gefängnis muss. Somit erspart sich der 48-Jährige ein halbes Jahr Haft. Nach sechs Monaten kann er außerdem die Fußfessel beantragen.

Der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbying-Affäre wurde bestätigt, die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen. Dagegen gab der Berufungssenat (Vorsitz: Eckart Ratz) der Strafberufung Folge und senkte die vom Erstgericht verhängte Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt.

"Besondere Gründe", die einen bedingten oder teilbedingten Strafnachlass möglich gemacht hätten, habe man aus generalpräventiven Gründen nicht gefunden, hieß es in der Begründung.

Strasser verließ Justizpalast fluchtartig

Nach seiner damit endgültigen Verurteilung, gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, verließ Ernst Strasser ohne Kommentar eiligen Schrittes den Justizpalast.

Sein Verteidiger Thomas Kralik stellte sich der Presse. "Wenn ihm die nicht die Karotte vor die Nase gehalten hätten, hätte er die Tat nicht begangen." Strasser sei jetzt "beruflich und gesellschaftlich tot." Er stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr dar. Kralik war mit seiner Forderung nach einer "deutlichen Strafreduktion" abgeblitzt.

Justizanstalt-Chef entscheidet über Fußfessel

Nachdem er sechs Monate seiner dreijährigen Freiheitsstrafe abgesessen hat, kann er die Fußfessel beantragen. Ob diese genehmigt wird, entscheidet der Leiter jener Justizanstalt, in welcher der ehemalige Innenminister seine Strafe verbüßen wird. Das Erstgericht hatte die Fußfessel für Strasser in der ersten Hälfte der Strafe noch explizit ausgeschlossen.

Wann Strasser seine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird, ist unklar. Zunächst muss das endgültige Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis "einrücken".

"Habe Rechnung saftig bezahlt bekommen"

"Hohes Gericht, ich sitze jetzt zum zweiten Mal vor Ihnen. Ich muss einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie schwere Fehler gemacht habe, die ich sehr bedaure. Es hat sich entsprechend ausgewirkt, ich habe die Rechnung saftig bezahlt bekommen", sagte Strasser vor Gericht. Das, was ihm die Anklage vorwerfe, sei aber "nicht die Wahrheit", insistierte Strasser. Er habe das "weder geplant noch gewollt". Er ersuchte daher um einen Freispruch.

Es sei "demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen "Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Eckart Ratz in seiner Urteilsbegründung. Und weiter, mit Blickrichtung auf Ernst Strasser: "Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt, infrage stellt."

OGH-Chef: "Kann einem auch leidtun"

Man müsse nicht alles auf einen Sündenbock abladen "und diesen Bock hinausjagen". Es liege "auf der Hand, dass der Angeklagte unglaubliche persönliche Nachteile erlitten hat", kam Ratz auf die Folgen der Lobbying-Affäre für den einstmaligen ÖVP-Spitzenpolitiker zu sprechen. Wenn eine "public figure" derart falle, "kann das einem auch leidtun", sagte Ratz.

Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den OGH aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.
Strasser soll als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen sein, die ihn auf eine mögliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdungsverfahren ansprachen. Im Lauf mehrerer Gespräche soll Strasser schließlich gegen ein jährliches Honorar von 100.000 Euro bezogen auf konkrete EU-Richtlinien ein entsprechendes Verhalten zugesichert haben.

Seite 2: Weitere EU-Abgeordnete erwischt

Neben Ernst Strasser sind zwei weitere Europaparlamentarier über die Enthüllungsjournalisten der britischen Zeitung "Sunday Times" gestolpert.

Der Sozialdemokrat Zoran Thaler war in Slowenien wegen Bestechlichkeit angeklagt. Er legte im Jänner 2014 ein Geständnis ab und schloss mit der Staatsanwaltschaft einen Handel ab. So fasste er zweieinhalb Jahre Wochenendhaft und eine Geldstrafe in Höhe von 32.250 Euro aus. Auch darf er innerhalb von fünf Jahren keine öffentliche Funktion ausüben.

Der ebenfalls involvierte Rumäne und Sozialdemokrat Adrian Severin wurde im September 2013 angeklagt. Er weigerte sich, auf sein EU-Mandat zu verzichten und war noch bis 30. Juni dieses Jahres fraktionsloser Europaparlamentarier. In Rumänien läuft gegen ihn noch das Gerichtsverfahren wegen Bestechlichkeit und unlauterer Einflussnahme.

Im Fall des spanischen konservativen Europaparlamentariers Pablo Zalba Bidegain entschied die spanische Justiz, dass es sich um eine Medienprovokation handelt, die einer Strafverfolgung nicht wert sei.

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