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OGH-Urteil: Taxler sind nur bei Wucherpreisen Schlepper

Heute Redaktion
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Immer wieder wurden in den vergangenen Wochen und Monaten Taxifahrer festgenommen und angezeigt, die Flüchtlinge für zum Teil horrende Geldsummen über die Grenze transportiert hatten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass Taxifahrer sich nur im Falle von Wucherpreisen der Schlepperei schuldig machen.

Immer wieder wurden in den vergangenen Wochen und Monaten Taxifahrer festgenommen und angezeigt, die Flüchtlinge . Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass Taxifahrer sich nur im Falle von Wucherpreisen der Schlepperei schuldig machen.

Wenn ein Taxifahrer Flüchtlinge zum normalen Tarif chauffieren, ist dies nicht Schlepperei, befand der OGH. "Die 'bloße' Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Durchreise von Fremden" seit laut der rechtlichen Definition von Schlepperei von 2009 nicht strafrechtlich relevant.

Nur wenn die Taxifahrer Wucherpreise für die Fahrt verlangen, ist der Straftatbestand der Schlepperei erfüllt, so das Urteil. Anderenfalls kann es höchstens eine Verwaltungsstrafe geben.