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ÖH macht Millionen für Massenklagen locker

Heute Redaktion
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Bild: ÖH

Mit 1. März fallen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) jene Bestimmungen der Studiengebührenregelung weg, die definieren, wann für das Uni-Studium bezahlt werden muss und wann nicht. Nachdem mehrere Unis angekündigt haben, im Wintersemester 2012/13 autonom Studienbeiträge einzuheben, rüstet sich die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) nun finanziell für Massenklagen.

Bei einer außerordentlichen Sitzung der Bundesvertretung am Freitag soll die Auflösung von Rücklagen in Millionenhöhe beschlossen werden. Mit dem Geld will die ÖH Studenten "Verfahren durch alle Instanzen ermöglichen", hieß es.

Aus Sicht der ÖH würde es "jeglicher Rechtsgrundlage entbehren", wenn die Unis autonom Studiengebühren einheben. "Es ist die klare Aufgabe der ÖH, die Studierenden in dieser Frage zu unterstützen", betont Martin Schott vom Vorsitzteam (Fachschaftslisten, FLÖ). "Wir erwarten uns Verantwortung vonseiten des Ministeriums und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Studierenden in Österreich."

Die ÖH hat wiederholt auf Rechtsgutachten von Verfassungsjurist Theo Öhlinger und dem Verfassungsdienst im SP-regierten Bundeskanzleramt verwiesen, wonach die Universitäten ab 1. März gar keine Studiengebühren mehr einheben können.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) hat allerdings die Unis wiederholt dazu aufgefordert, Studiengebühren in ihren Satzungen festzuschreiben. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer von der Uni Wien, wonach die Universitäten nach der teilweisen Aufhebung der Studiengebührenregelungen selbst bestimmen können, wer Studiengebühren zu zahlen hat und in welcher Höhe.

Die Universitäten, die eine solche autonome Einhebung von Studiengebühren planen - darunter die Unis Wien, Salzburg, Innsbruck und die Technische Uni Graz - haben allerdings angekündigt, dass im Wintersemester dieselbe Gruppe von Studenten beitragspflichtig sein soll wie bisher. Demnach müssten nur Studenten aus Nicht-EU-Ländern und jene bezahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. Das entspricht 15 Prozent der Studenten.

APA/red

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