Politik

ÖH macht Vorschlag für Studiengebühr-Befreiung

Sollte das Gesetz zur Befreiung von Studiengebühren nicht repariert werden, müssen berufstätige Studenten ab 2018 wieder zahlen.
Heute Redaktion
13.09.2021, 22:17

Wenn das entsprechende Gesetz nicht bis zum 30. Juni 2018 repariert wird, müssen berufstätige Studierende ab dem Wintersemester 2018/19 Studiengebühren bezahlen. Der Grund dafür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), laut dem die Befreiung von Berufstätigen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Breite Zustimmung in der Hochschülerschaft

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat am Donnerstag einen Vorschlag für die Reparatur des Paragrafen 92 des Universitätsgesetzes vorgelegt.

Der Vorschlag wurde in einer Arbeitsgruppe unter der Mitwirkung von AG, VSStÖ, GRAS, FLÖ, JUNOS, KSV LiLi, KSV KJÖ und RFS ausgearbeitet und von einer Anwaltskanzlei so formuliert, dass er laut ÖH einfach übernommen werden könnte.

"Dass hier alle Fraktionen an einem Strang ziehen zeigt, wie wichtig dieses Thema für alle Studierenden ist", so Johanna Zechmeister vom Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung (BV) in einer Aussendung.

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Der Hintergrund

Bisher konnten sich Studierende, die jährlich über der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (ungefähr 6.000 Euro im Jahr) verdienten, von Studiengebühren befreien lassen. Das Gesetz wurde vom VfGH für verfassungswidrig erklärt, weil eine Studentin aufgrund der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Abzug von Sonderausgaben die Befreiung nicht beanspruchen konnte.

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(lu)