Ab dem morgigen Dienstag bis zum 23. Dezember dürfen körpernahe Dienstleister wieder ihre Arbeit aufnehmen und Teile des Handels, wie etwa Blumengeschäfte, wieder öffnen. Auch Autowaschanlagen und Öffis nehmen wieder ihren Betrieb auf.
Eine weitere Erleichterung wartet in den Regionen, die das Coronavirus derzeit am besten im Griff haben. Hier dürfen die Bewohner endlich auch wieder in Kleider- und Schuhgeschäfte, sowie Autohäusern shoppen gehen.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, dürfen sich die Menschen in Zentralslowenien mit der Hauptstadt Ljubljana sowie in den Regionen Gorenjska, Goriska sowie der Küstenregion Obalno-kraška nun endlich auch wieder frei zwischen den Gemeinden ihrer jeweiligen Region bewegen. Dabei gibt es aber einen Knackpunkt: Man darf einen anderen Ort nur besuchen, wenn man die eigentlich freiwillige Corona-App installiert hat.
Über diesen Umweg macht die Regierung somit das Programm zur Pflicht für die Bevölkerung. Ohne sie gibt es keine Ausnahmen vom geltenden Bewegungsverbot. Die Politiker so vorgehen dürfen, wird aber stark angezweifelt.
Rechtsexperten wurden laut "Kleine Zeitung" die rechtliche Grundlage dafür vermissen. Ihrer Ansicht nach, ist es nicht möglich, die Bewegungsfreiheit an die eigentlich freiwillige Installation einer App zu knüpfen. Nur rund zehn Prozent der zwei Millionen Einwohner Sloweniens haben die Corona-App bereits heruntergeladen.