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Online Shopping - Tipps für sicheres Einkaufen

Heute Redaktion
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Online-Shopping gehört für viele inzwischen zum Alltag. Damit der inkauf im Netz nicht mit einer bösen Überraschung endet, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Online-Shopping gehört für viele  inzwischen zum Alltag. Damit der inkauf im Netz nicht mit einer bösen Überraschung endet, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

 

Woran erkenne ich einen seriösen Online-Shop?

 

Online-Shopping ist eine Sache des Vertrauens. Skepsis ist vor allem dann angebracht, wenn mit besonders günstigen Preisen gelockt wird – auch im Internet gibt es selten etwas geschenkt. Seriöse Anbieter lassen sich eindeutig identifizieren, sie bieten vollständige Kontaktdaten mit Postanschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens sind ein Qualitätskriterium: Sie sollten verständlich formuliert und nicht auf der Webseite „versteckt“ sein.

 

Welche Online-Gütesiegel gibt es?

 

Zu den bekanntesten gehören das E-Commerce-Gütesiegel, das Trustmark Austria Gütesiegel des Handelsverbandes sowie das deutsche Gütesiegel Trusted Shops. Ein Gütezeichen allein ist dabei allerdings noch keine Garantie für einen reibungslosen Ablauf. Im Zweifel liegt es an den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Echtheit des Siegels nachzuprüfen. Dazu kann z.B. auf das Logo des Siegels geklickt werden – öffnet sich daraufhin ein Zertifikat, ist das ein erstes gutes Zeichen. Auch auf den Webseiten der Gütesiegel-Anbieter kann man sich in der Regel über zertifizierte Shops informieren.

 

Wie kaufe ich sicher von Privatpersonen?

 

Weitreichende gesetzliche Schutzvorschriften gelten nur für sogenannte Verbrauchergeschäfte, also solche, die zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen abgeschlossen werden. So können private Verkäufer z.B. auch die Gewährleistungsrechte weitgehend ausschließen, was bei einem hohen Kaufpreis riskant sein kann. Im Idealfall sollte die Ware vor Ort kontrolliert und erst bei Abholung bezahlt werden. Falls nicht möglich, kann der Kauf z.B. auch per Nachnahme sicher abgewickelt werden. Grund zur Vorsicht besteht insbesondere dann, wenn der Anbieter auf einem Bargeldtransfer besteht.

 

Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland. Was muss ich beachten?

 

Bei grenzüberschreitendem Online-Shopping ist zwischen Einkäufen innerhalb der EU und solchen in Drittländern zu unterscheiden. Beim Kauf innerhalb des EU-Binnenmarktes fallen keine zusätzlichen Steuern und Zollgebühren an, bei Käufen in einem Drittstaat kann das durchaus der Fall sein. Hier ist es ratsam, sich frühzeitig beim Zollamt über die anfallenden Beträge und die Einfuhrumsatzsteuer zu informieren. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht alles, was im Internet angeboten wird, auch importiert werden darf. Für Medikamente und andere sensible Waren besteht entweder ein generelles Einfuhrverbot (z.B. Pelze), oder es ist ein besonderes Importverfahren vorgesehen.

 

Wie kann ich sicher im Internet bezahlen?

 

Generell gilt: Die meisten hochwertigen Online-Shops bieten mehr als eine Bezahlmethode an. Die am weitesten verbreitete Variante ist zweifellos die Zahlung per Kreditkarte. Wie auch bei anderen elektronischen Zahlungssystemen ist dabei wichtig, dass die Daten über eine verschlüsselte Verbindung übertragen werden (die Adresszeile des Browsers sollte mit „https://“ beginnen). Sehr sicher ist darüber hinaus die Zahlung auf Rechnung, da hier erst nach Erhalt und Prüfung der Ware bezahlt werden muss (meist innerhalb von 14 Tagen).

Ich habe online bestellt und bezahlt, aber die Lieferung kommt nicht.

 

Unternehmen sind verpflichtet, die bestellte Ware ohne unnötige Verzögerungen und – falls nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb einer Frist von 30 Tagen zuzustellen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt nicht geliefert, können Käuferinnen und Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Sollte auch diese verstreichen, sind Verbraucherinnen und Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen müssen in diesem Fall rückerstattet werden.

 

Kann ich bestellte Ware wieder zurückgeben?

 

Für Kaufverträge, die online zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen abgeschlossen werden, besteht (mit wenigen Ausnahmen) ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel, sobald die bestellte Ware beim Käufer bzw. der Käuferin eintrifft. Um als Konsumentin oder Konsument von einem online abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist eine formlose Erklärung ausreichend. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware dagegen genügt nicht. In einigen Fällen gibt es außerdem kein Rücktrittsrecht – etwa bei Entfernung der Versiegelung bei DVDs oder bei einem nach persönlichen Vorstellungen angefertigten Produkt (z.B. gravierter Ring).

 

Wer kommt für die Kosten einer Rücksendung auf?

 

Die Kosten für die Rücksendung sind vom Verbraucher zu tragen, außer der Unternehmer hat den Verbraucher nicht über seine Kostenpflicht informiert bzw. sich zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklärt. Hier gilt es also, auf die Vertragsbedingungen zu achten. Wurde die Ware zwischenzeitig benützt, so ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Entgelt dafür einzubehalten und weiters eine Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung in Rechnung zu stellen. Wenn die Ware hingegen nur ausgepackt, begutachtet und kurz ausprobiert wurde, darf der Händler keinen Abzug vornehmen.

 

Die gelieferte Ware ist mangelhaft. Was kann ich tun?

 

In diesem Fall kommen, wie auch bei einem Kauf in einem Geschäft vor Ort, die Regeln der Gewährleistung zur Anwendung. Der Gewährleistungsanspruch ist – anders als die Garantie, die eine freiwillige Zusage des herstellenden Unternehmens darstellt – gesetzlich verankert. Sie wird gegenüber dem Vertragspartner/dem Händler geltend gemacht. Dabei hat man vorrangig das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Ware bzw. je nachdem auch das Recht auf Preisminderung oder Wandlung (Geld zurück). Die Frist für die Geltendmachung beginnt ab Übergabe der Sache (bei beweglichen Gütern, z.B. Notebook, zwei Jahre). Der Unternehmer darf Verbrauchern gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen oder einschränken.

 

SERVICE: Weitere Informationen und Musterbriefe zum Thema gibt es unter . Bei Fragen oder Problemen rund um Online-Shopping hilft das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelte Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) mit kostenloser rechtlicher Beratung.

 

Europa-Hotline: +43 (0)1 588 77 81 (Montag-Freitag, 9-15 Uhr), E-Mail:

 

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